Inhaltsverzeichnis : Richelmann, Heinrich: ¬Der Einfluß des Irrthums auf Verträge

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gerade  wie  der
facta,  jenachdem  sie  A  oder  B  vornehmen,
fundus  A  vom  fundus  B  verschieden  ist,  nun  aber
unmittelbarer  Gegenstand  jedes  Vertrages  ein  factum  20
L.  3,  pr.  de  O  et  A  (44,7).
„Obligationum  substantia  non  in  eo  consistit,
ut  aliquod  corpus  nostrum  aut  servitutem  nostram -
  faciat,  sed  ut  alium  nobis  obstringat  ad
dandum  aliquid  vel  faciendum  vel  praestandum,
glaubt  sich  also  A  ein  factum  von  B  versprechen  zu  lassen,
während  es  C  thut,  so  liegt  zugleich  ein  error  in  facto
vor,  der  dem  error  in  corpore  gleich  steht.  Es  fallen
hiermit  alle  Unterscheidungen  und  Bedingungen  *);  diese
letzteren,  z.  B.  das  Interesse  und  persönliche  Rücksichten,
können  allerdings  den  Willen  zur  Eingehung  des  Vertrages ¬
  bestimmt  haben,  allein  als  bloßes  Motiv  heben  sie
an  und  für  sich  den  consensus  nicht  auf  (§.  11  und  12);
ist  der  Irrthum  in  der  Person  für  sich  allein  kein  Nichtigkeitsgrund ¬
  des  Vertrages,  so  kann  auch  durch  Hinzukommen
jenes  außerwesentlichen  Umstandes  keine  Nichtigkeit  eintreten. ¬

Auffallend  ist  es  indeß,  wie  die  meisten  Rechtslehrer
30)  Thibaut  Versuche,  S.  112,  113.
41)  3.  B.  zwischen  obligationes  in  dando  und  faciendo,  die
früherhin  auch  Thibaut  in  seinen  Versuchen  aufstellte  —  dagegen ¬
  Kern  in  seiner  Dissert.  loc.  cit.  zwischen  Schenkungen
und  andern  Verträgen  (Note  36,  37,  38).  Das  Preußische
Landr.  a.  a.  O.  §.  76  weicht  von  dem  gemeinen  Rechte  nicht
ab,  denn  die  Beschränkung  „sobald  aus  den  Umständen  erhellt, ¬
  daß  ohne  diesen  Irrthum  die  Erklärung  solchergestalt
nicht  erfolgt  sein  würde,"  stimmt  mit  der  oben  angegebenen
allgemeinen  Voraussetzung  überein;  die  Beweislast  ist  hierdurch ¬
  verrückt.  Der  Code  Napoléon,  §.  1110,  nimmt  in
der  Regel  keine  Rücksicht  darauf.
            
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