Vorbemerkung.
In den nachstehenden, in der Zeitung „Die Post
veröffentlichten und jetzt unter dem vorstehenden Gesammt
titel zusammengefaßten Aufsätzen habe ich versucht, den
bisherigen mehr akademischen Crörterungen dieses Thema's
nur „akademisch“, weil die bisherigen Vorschläge alle
auf Vermögenskonfiskationen hinausliefen und deshalb
undurchführbar waren — eine neue, wie mir scheint auch
praktisch brauchbare Grundlage zu geben.
Die ersten vier Aufsätze (nachstehend unter A zu
sammengefaßt) gaben Anlaß zu den im „Sprechsaal" der
genannten Seitnng veröffentlichten kritischen Besprechungen
der Herren Rechtsanwalt Dr. Löwenfeld, Referendar
A. Diesfeld und Kreisgerichtsrath a. D. Dr. Hilse.
Die -Einsendungen dieser Herren sind — in der
Reihenfolge ihres Erscheinens — mit gütiger Genehmigung
derselben als „Anhang“ mit abgedruckt.
In zwei weiteren Aufsätzen (nachstehend unter B
mit abgedruckt) habe ich erwidert.
Aber ich möchte auch an dieser Stelle diesen Herren
meinen Dank dafür aussprechen, daß sie mir Gelegenheit
gegeben haben, die praktische Durchführbarkeit meines
Vorschlags noch besser ins Licht zu setzen.
Bei dem regen Interesse, welches offensichtlich auch
in unseren höchsten Beamtenkreisen der sogen. „Bau
handwerkerfrage“, und zwar sowohl vom Standpunkt
der Interessen der Bauhandwerker selbst, als