Volltext : Pöhls, Meno: ¬Das Recht der Actiengesellschaften mit besonderer Rücksicht auf Eisenbahngesellschaften

wollen  bey  der  auf  Actien  errichteten  Bank  die  Actionaire  nicht
nur  Zinsen  genießen,  sondern  auch  wohl  noch  einen  außerordentlichen ¬
  Gewinn  machen.  Die  Bank  muß  also  wenigstens  mit  ihrem ¬
  Fond-Geschäfte  machen.  Wenn  daher  bey  der  Girobank,
ihrer  Natur,  als  Casse  der  Kaufmannschaft  eines  Ortes,  zufolge,
das  circulirende  Capital  immer  ganz  vorhanden  seyn  und  also
unbenutzt  bleiben  muß,  benutzt  die  Zettelbank  einen  zuweilen  sehr
großen  Theil  ihres  eigentlich  das  Pfand  für  die  ausgegebenen
Zettel  bildenden  Capitales,  um  damit  zu  verdienen,  und,  so  lange
sie  hinreichenden  Credit  hat,  also  ihre  Banknoten  bereitwillig  in
Zahlung  genommen  werden,  wird  sie  dieses  können,  denn  so  lange
wird  es  sich  nicht  ereignen,  daß  alle  Inhaber  von  Banknoten  für
diese  baares  Geld  fordern.  Nur  in  Zeiten  der  Calamität,  oder
des  Mißcredites  oder  sonst  bey  außerordentlichen  Ereignissen,  wird
und  muß  sie  in  Verlegenheit  gerathen,  wovon  fast  alle  Banken
dieser  Art  Beyspiele  geliefert  haben.  Für  gewöhnliche  Zeiten  dagegen ¬
  hat  man  berechnet,  daß  es  genüge,  wenn  die  Bank  den
dritten  Theil  des  Betrages  ihrer  Zettel  fortwährend  in  baarem
Gelde  vorräthig  hat.  Die  Geschäfte,  deren  Betreibung  einer
solchen  Bank  gestattet  zu  seyn  pflegen,  sind  denn  nun  in  der  Regel ¬
  alle  Zweige  des  eigentlichen  Bankiergeschäftes,  mit  Ausnahme
des  Blanco=Acceptes,  welches  letztere  aber  auch  hie  und  da,  wenn
gleich  meistens  in  der  Gestalt  eines  eröffneten  Credites  !
),  stattfindet. ¬
  Sie  discontirt  also  Wechsel,  leistet  Vorschüsse  auf  Effecten ¬
  2c.,  nimmt  Gelder  in  Deposito  u.  s.  w.
Es  ist  nicht  zu  bestreiten,  daß  die  Zettelbanken  zur  Erleichterung ¬
  des  Verkehrs  wesentlich-beitragen  können,  zumal  da  ein
Theil  ihres  Capitals  unter  Umständen  mehrfach  in  Circulation
kommen  kann.  Denn  sie  soll  zwar  die  Valuta  für  ihre  Zettel
fortwährend  vorräthig  haben;  allein  der  Vorrath  braucht  nicht
nothwendig  ganz  in  baarem  Gelde  zu  bestehen;  während  sie  also
diesen  in  discontirten  Wechseln,  Effecten  rc.  in  ihrem  Portefeuille
hat,  wird  ihr  Capital  von  Anderen  benutzt  und  in  Circulation
gesetzt,  und  sie  kann  hiedurch  wesentlichen  Nutzen  stiften,  indem
sie  den  Bedürfnissen  des  Geldmarktes  abhilft,  selbst  den  Kaufmann ¬
  augenblicklich  unterstützt,  ohne  den  Zinsfuß  zu  drücken  oder
13)  Z.  B.  Bank  von  England,  besonders  schottische  Banken.
            
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