Inhaltsverzeichnis : Schneider, Franz Xaver: Kritische Umschau auf dem Gebiete der Bergrechtsreform

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für  selbes,  denn  nun  soll  im  eigenen  Mutterlande,  wie  gezeigt  wurde,
das  aufhören,  wofür  er  es  ausgibt,  „bloße  Verstärkung  und  so  zu
sagen,  theilweise  Verausschließlichung  des  einzig  und  allein  durch  eine
allgemeine  Schurfbewilligung  erwerbbaren  Schurfrechtes"  *)  und  soll
wirkliche  Berechtigung  zum  Schürfen  werden!
Welche  Waffe  zur  Vertheidigung  gäbe  es  wohl  dann?  Wird
das  Freischurfrecht  dann  immer  noch  „nur  Fortbildung  des  Finderrechtes, ¬
  keine  Neuerung  gegen  den  Geist  des  gemeinen  deutschen
Bergrechtes,  sondern  immer  noch  recht  eigentlich  aus  dem  gereinigten
Geiste  desselben  entwickelte  Reform  der  bergordnungsmäßigen  Institution ¬
  der  Schürfer-  und  Mutherrechte  sein?"
(s.  S.  315  in  derselben
Zeitschrift.)
§  5.  Schluß.  Hoffnung  auf  Aufgebung  des  FreischurfSystems ¬
  in  Oesterreich.
Aber  noch  haben  ja  die  Geschwornen  ihr  Verdict  gegen  diesen
neuen  Angriff  auf  das  freiheitliche  vaterländische  Bergrecht  nicht
abgegeben,  und  es  steht  zu  erwarten,  daß
obwohl  es  nach  dem
Gesagten  als  ein  berechtigter  Wunsch  erscheint,  daß  das  Freischurf=System ¬
  ganz  aufgegeben  werden  möge,  der  unbefangene ¬
  und  parteilose  Theil  der  Volksvertreter,  —  und  wir  glauben
hiezu  die  überwiegende  Majorität  derselben  zählen  zu  dürfen,  —  bis
dahin  wenigstens  über  die  vorliegenden  Anträge  des  ReferentenEntwurfes ¬
  des  k.  k.  Ackerbau=Ministeriums  zur  Tagesordnung  übergehen ¬
  werde!  Et  videant  Consules,  ne  quid  detrimenti  res  publica
capiat!
---*) -
  s.  die  cit.  Zeitschrift.  Jahrgang  1861.  S.  299.
172486
            
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