Volltext : Petražickij, Lev I.: Aktienwesen und Spekulation

In  demselben  Verlage  sind  erschienen:
Kommentar  zu  Buch  2,  Abschnitt  3
Das  Deutsche  Aktienrecht.
und  4  des  Handelsgesetzbuchs  vom
10.  Mai  1897.  Von  Albert  Pinner,  Rechtsanwalt  am  Landgericht  Berlin  I.
Gut  kartoniert  Mk.  8.
„Der  1.  Januar  1900,  ein  Wendepunkt  unserer  Rechtsentwicklung,  bringt
mit  dem  in  Kraft  tretenden  neuen  Handelsgesetzbuch  auch  dem  deutschen
Aktienrecht  ein  neues  Gesetz.  Wie  aber  die  Revision  des  Handelsgesetzbuches
nur  den  Zweck  hatte,  den  Inhalt  mit  dem  Bürgerlichen  Gesetzbuch  in  Einklang
zu  bringen,  im  übrigen  aber  nur  eine  Weiterbildung  der  bewährten  Grundsätze
des  Gesetzbuches,  nicht  deren  Abänderung  beabsichtigt  war,  so  bringt  auch  den
Aktien-Gesellschaften  das  neue  Gesetz  kein  neues  Recht.  Einen  für  Studium  und
Praxis  gleich  wertvollen  Kommentar  zu  den  einschlägigen  Bestimmungen
des  neuen  Gesetzbuches  bietet  Rechtsanwalt  Albert  Pinner  mit  seiner  unter
obigem  Titel  erschienenen,  umfänglichen  Bearbeitung.
Der  Verf.  hat  die
schwierige  Aufgabe,  die  Rechtssätze  des  neuen  bürgerlichen  Rechts  in  ihrer
Entwicklung  aus  dem  Boden  des  gemeinen  und  preußischen  Rechts  darzustellen,
in  glänzender  Weise  gelöst.  Die  Grundgedanken  des  Gesetzes  werden  klar
erörtert,  und  es  wird  auf  zahlreiche,  zumeist  der  bisherigen  Praxis  entnommene
Beispiele  eingegangen.  Die  wahrhaft  imponierende  Beherrschung  des
Stoffes  und  das  in  der  Kommentierung  zutage  geförderte  reiche  wissenschaftliche -
  und  praktische  Material  dürften  dem  Werke  eine  erste  Stelle
als  Hilfsmittel  der  Rechtsprechung  des  neuen  Gesetzbuches  sichern.  Den
Juristen  und  Aktiengesellschaften  gibt  das  durch  übersichtliche  Anlage
noch  besonders  sich  auszeichnende  Werk  in  zuverlässiger,  klarer  Form  jede
nur  wünschenswerte  Aufklärung.
Berliner  Börsenzeitung.
„Die  Erläuterungen  beschränken  sich  nicht  darauf,  die  Urteile  der  Gerichte -
  zu  registrieren  und  einzelne  Wort-  und  Sacherklärungen  zu  geben,  sondern
sie  entwickeln  den  Inhalt  der  Paragraphen  in  logischem  Aufbau  und  in  begrifflicher ¬
  Deduktion,  so  daß  ihnen  nicht  nur  für  den  Gebrauch  der  Praktiker
sondern  auch  für  die  theoretische  Erkenntnis  ein  bedeutender  Wert  zukommt“.
Deutsche  Juristenzeitung.
Allgemeine  Deutsche  Wechselordnung  mit  kommentar  in
-Anmerkungen  und
der  Wechselprozeß  nach  den  Reichs-Justizgesetzen.  Herausgegeben  von
Dr.  H.  Rehbein,  Reichsgerichtsrat.  7.,  verbesserte  Aufl.  1904.  Gut
kartoniert  Mk.  4.
Handelsgesetzbuch  vom  10.  Mai  1897  und  Allgemeine  Deutsche
Wechselordnung  nebst  Einführungs-  und  Ergänzungsgesetzen, ¬
  erläutert  durch  die  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts
und  des  vormaligen  Reichs-Oberhandelsgerichts.  Herausgegeben  von  J.  Basch,
Justizrat.
Ausgabe  ohne  Seerecht  6.  Aufl.  1905.  Gebdn.  Mk.  2.
Ausgabe  mit  Seerecht  5.  Aufl.  1902.  Gebdn.  Mk.  4.
von  Dr.  Heinrich  Dernburg,  ord.  Professor  des  Rechts  an
Pandekten
der  Universität  Berlin.  7.,  verbesserte  Auflage.  Unter  Mitwirkung -
  von  Dr.  Joh.  Biermann,  ord.  Professor  des  Rechts  an  der  Universität -
  Gießen.  3  Bände.  1902/3.  M.  29;  in  3  Halbfranzbänden  M.  34.25;
in  2  Halbfranzbänden  M.  32.50.
Lippert  &  Co.  (G.  Pätz'sche  Buchdr.),  Naumburg  a.  S.
            
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