In demselben Verlage sind erschienen:
Kommentar zu Buch 2, Abschnitt 3
Das Deutsche Aktienrecht.
und 4 des Handelsgesetzbuchs vom
10. Mai 1897. Von Albert Pinner, Rechtsanwalt am Landgericht Berlin I.
Gut kartoniert Mk. 8.
„Der 1. Januar 1900, ein Wendepunkt unserer Rechtsentwicklung, bringt
mit dem in Kraft tretenden neuen Handelsgesetzbuch auch dem deutschen
Aktienrecht ein neues Gesetz. Wie aber die Revision des Handelsgesetzbuches
nur den Zweck hatte, den Inhalt mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Einklang
zu bringen, im übrigen aber nur eine Weiterbildung der bewährten Grundsätze
des Gesetzbuches, nicht deren Abänderung beabsichtigt war, so bringt auch den
Aktien-Gesellschaften das neue Gesetz kein neues Recht. Einen für Studium und
Praxis gleich wertvollen Kommentar zu den einschlägigen Bestimmungen
des neuen Gesetzbuches bietet Rechtsanwalt Albert Pinner mit seiner unter
obigem Titel erschienenen, umfänglichen Bearbeitung.
Der Verf. hat die
schwierige Aufgabe, die Rechtssätze des neuen bürgerlichen Rechts in ihrer
Entwicklung aus dem Boden des gemeinen und preußischen Rechts darzustellen,
in glänzender Weise gelöst. Die Grundgedanken des Gesetzes werden klar
erörtert, und es wird auf zahlreiche, zumeist der bisherigen Praxis entnommene
Beispiele eingegangen. Die wahrhaft imponierende Beherrschung des
Stoffes und das in der Kommentierung zutage geförderte reiche wissenschaftliche -
und praktische Material dürften dem Werke eine erste Stelle
als Hilfsmittel der Rechtsprechung des neuen Gesetzbuches sichern. Den
Juristen und Aktiengesellschaften gibt das durch übersichtliche Anlage
noch besonders sich auszeichnende Werk in zuverlässiger, klarer Form jede
nur wünschenswerte Aufklärung.
Berliner Börsenzeitung.
„Die Erläuterungen beschränken sich nicht darauf, die Urteile der Gerichte -
zu registrieren und einzelne Wort- und Sacherklärungen zu geben, sondern
sie entwickeln den Inhalt der Paragraphen in logischem Aufbau und in begrifflicher ¬
Deduktion, so daß ihnen nicht nur für den Gebrauch der Praktiker
sondern auch für die theoretische Erkenntnis ein bedeutender Wert zukommt“.
Deutsche Juristenzeitung.
Allgemeine Deutsche Wechselordnung mit kommentar in
-Anmerkungen und
der Wechselprozeß nach den Reichs-Justizgesetzen. Herausgegeben von
Dr. H. Rehbein, Reichsgerichtsrat. 7., verbesserte Aufl. 1904. Gut
kartoniert Mk. 4.
Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 und Allgemeine Deutsche
Wechselordnung nebst Einführungs- und Ergänzungsgesetzen, ¬
erläutert durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts
und des vormaligen Reichs-Oberhandelsgerichts. Herausgegeben von J. Basch,
Justizrat.
Ausgabe ohne Seerecht 6. Aufl. 1905. Gebdn. Mk. 2.
Ausgabe mit Seerecht 5. Aufl. 1902. Gebdn. Mk. 4.
von Dr. Heinrich Dernburg, ord. Professor des Rechts an
Pandekten
der Universität Berlin. 7., verbesserte Auflage. Unter Mitwirkung -
von Dr. Joh. Biermann, ord. Professor des Rechts an der Universität -
Gießen. 3 Bände. 1902/3. M. 29; in 3 Halbfranzbänden M. 34.25;
in 2 Halbfranzbänden M. 32.50.
Lippert & Co. (G. Pätz'sche Buchdr.), Naumburg a. S.