§. 6. Begriff der Wirtschaft.
21
binden hat, und wo eine innere Gränze für den wissenschaftlichen
Wirtschaftsbegriff zu finden ist.
Um zunächst den gewöhnlichen Sprachgebrauch des Wortes
Wirtschaft zu constatiren, so muß hier sofort darauf hingewiesen
werden, daß dieser sich ganz und gar auf den Standpunkt des Individuums ¬
stellt. Das Individuum wirtschaftet und die Wirtschaft ¬
ist eine Willensäußerung des Individnums. Hiervon ¬
ausgehend, scheidet nun der allgemeine Sprachgebrauch, wenn
wir seinen Begriff durch Beschränkung der allgemeinen Willensäußerung
gewinnen wollen, folgende Momente aus:
1) Zunächst ist Wirtschaft Thätigkeit d. h. vom Intellekt
ausgehende Willensäußerung. Unbewußte Lebensäußerungen nennt man
nicht wirtschaftliche Thätigkeit. Man spricht wohl von einer Wirtschaft ¬
der Thiere, als intellektbegabter Geschöpfe, z. B. von der
Wirtschaft eines Hamsters, der Bienen, der Ameisen, nie aber von
einer Wirtschaft der Pflanzen. Ebensowenig neunt man das Athmen
oder Verdauen eine wirtschaftliche Thätigkeit des Menschen.
2) Man spricht sodann von Wirtschaft nur bei Aeußerungen
des Willens zum Leben, nicht des Willens zum Erkennen.
Es sind die physischen, nicht die geistigen Triebe des Menschen,
welche der Wirtschaft zu Grunde liegen. Der Philosoph, welcher
über das Räthsel der Welt grübelt, die fromme Seele, die ein Gebet ¬
zum Himmel schickt, der Dichter oder Musiker, der seine Weltanschauung ¬
in einer Composition wiederspiegelt, sie wirtschaften
nicht; denn ihre Thätigkeit ist nicht gerichtet auf Befriedigung des
Willens zum Leben, sondern des Willens zum Erkennen.
3) Man beschränkt sodann den Begriff der Wirtschaft auf die
Befriedigung des Nahrungstriebes. Eine auf Befriedigung des
Fortpflanzungstriebes gerichtete Willensthätigkeit nennt man nicht
Virtschaft.
4) Sodann redet man von Wirtschaft nur bei einer planmäßigen ¬
Erwerbsthätigkeit, nicht bei einer solchen, Thätigkeit, ¬
die zum Vergnügen oder zur Erholung vorgenommen wird.
5) Sodann wird der Begriff der Wirtschaft beschränkt auf die
Vermittlung der Befriedigung des Nahrungstriebes; die endliche
Befriedigung des Nahrungstriebes selbst nennt man nicht mehr eine
wirtschaftliche Thätigkeit.
6) Endlich versteht man unter Wirtschaft nur die auf Befrie¬