Objekt : Handbuch der psychischen Anthropologie oder der Lehre von der Natur des menschlichen Geistes (Bd. 2)

Max-Planck-Institut  für  Bildungsforschung

VI  -1) -
  Die  Begriffsbestimmungen  für  die  Geistesvermögen -
  sind  meist  nach  Namenerklärungen
gegeben,  da  sie  doch  nach  Sacherklärungen  gegeben -
  werden  sollten.
2)  Die  Darstellung  der  ganzen  Lehre  ist  gewöhnlich -
  so  geordnet,  daß  man  die  verschiedenen
Geistesvermögen  nach  einander  zu  beschreiben
sucht.  Auf  diese  Weise  läßt  sich  aber  keine  genügende -
  Anordnung  der  Lehre  geben,  weil  die
Begriffsunterscheidungen  in  der  Psychologie
keine  trennenden  Unterschiede  geben,  nicht  dafür
bestimmt  sind,  um  verschiedenartige  Einzelwesen
zu  klassificiren,  sondern  um  die  Unterschiede  und
Verbindungen  deutlich  zu  machen,  welche  unter
den  Eigenschaften  des  in  eine  intensive  Größe
vereinigten  Lebens  unsers  Geistes  statt  finden.
Dieses  will  ich  nach  einander  näher  besprechen. -

Wenn  ich  behaupte,  daß  die  Begriffsbestimmungen -
  der  Geistesvermögen  meistentheils  auf
eine  unzweckmäßige  Weise  nach  Namenerklärun=
            
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