fullscreen : Miscellaneen zum Lehnrechte (2)

und  der  öffentlichen  Befehdung.  261
sie  den  Frieden  halten  wollten,  und  schließlich  wiederrief ¬
  man  alle  Gesetze,  Verordnungen,  Vorrechte
und  Gewohnheiten,  die  gegen  diese  Verordnung
konnten  angefüͤhrt  werden  k.  Und  doch  mußte  Ludwig ¬
  der  XI,  noch  im  Jahr  1451,  durch  ein  besonders ¬
  Edikt,  die  Privatkriege  in  Dauphine  abschaffen.
Wie  langsam  ist  der  Fortgang  der  Vernunft
und  der  buͤrgerlichen  Ordnung,  ruft  hier  ein
neuerer  Geschichtschreiber  aus;  Einrichtungen,  die
so  simpel,  so  billig,  so  leicht  scheinen,  erforderten ¬
  alle  angespannte  Kraͤfte  der  weltlichen  und
neistlichen  Gewalt,  und  zwar  ganze  Jahrhunderte ¬
  hindurch,  dieselben  einzufuͤhren  und  zu  befestigen ¬
  1.
*
ch  üͤbergehe  die  vielen  Bemuͤhungen  anderer
laͤnder,  diesem  reißenden  Strom  Daͤmme  entgegen
zu  setzen.  Frankreich  fing  zuerst  an,  daruͤber  nachzudenken, ¬
  und  sich  dawider  zu  bestreben.  Seine
Mittel  wandte  man  in  andern  Reichen  auch  an,
und  fand  oft  nicht  geringe  Vortheile  davon.  Dieses =
  ist  die  Ursache,  warum  ich  mich  so  lange  bei  der
Geschichte  dieser  Kriege  in  Frankreich,  aufgehalten
habe.  Ich  wende  mich  nunmehr  zu  den  Bemuͤhungen, ¬
  welche  in  unserm  deutschen  Vaterlande  angewandt ¬
  wurden,  dem  Unwesen  zu  steuern.  Die  unglückliche ¬
  Verfassung,  in  der  sich  Deutschland  durch
die  Streitigkeiten  der  Kaiser  aus  dem  schwaͤbischen
Hause  mit  den  Paͤbsten  befand,  ward  durch  die
haͤufigen  Fehden  der  kleinern  deutschen  Fuͤrsten  noch
unglücklicher.  Alle  Geschichtschreiber  dieser  Zeiten
beR =
  3
K)  Ordounanc.  T.  X.  p.  138.
)  Robertson  1Th.  Anm.  21.
            
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