Vorrede.
Es sind zwar bereits mehrere sehr zweckmäßig abgefaßte Handbücher
erschienen, welche theils die auf die Bestimmungen der allgemeinen Ge
richtsordnung vom Jahre 1781 sich beziehenden, nachträglich erschie
nenen gesetzlichen Anordnungen, theils auch wirkliche Erläuterungen der
selben enthalten; wir sind auch im Besitze mancher trefflichen Mono
graphien, welche einzelne Theile der Gerichtsordnung mit vieler Um
sicht und Gründlichkeit behandeln; eben so enthalten auch die in Öster
reich erschienenen und noch erscheinenden juridischen Zeitschriften viele Ab
handlungen, welche theils größere Theile, theils aber nur einzelne Be
stimmungen der Gerichtsordnung mit vielem Scharfsinne erörtern 1), wor
unter besonders die in den Materialien des Herrn Appellationsgerichts
Vicepräsidenten Freiherrn von Pratobevera von dem Herausgeber
selbst niedergelegten Erörterungen über jene Kapitel der Gerichtsord
nung, welche von dem Beweise handeln, ohne Zweifel den ersten
Rang behaupten: allein ein vollständiger Kommentar, der sich mit der
für die Praxis wünschenswerthen Ausführlichkeit über alle Theile der
Gerichtsordnung verbreitete, ist bisher noch nicht in das literarische Le
ben getreten.
Hofrath von Kees hat zwar einen solchen begonnen, allein er
ist unvollendet geblieben, und umfaßt nur die zehn ersten Kapitel der
Gerichtsordnung, folglich weniger als den vierten Theil derselben, und
selbst die in diesem Theile enthaltenen Erörterungen sind durch die seit
dem Jahre 1789, in welchem Jahre die erste und einzige Abtheilung
seines Kommentars herauskam, bis gegenwärtig erschienenen mannig
faltigen Verordnungen theils unvollständig, theils aber auch unbrauch
bar geworden.
--- —
*) Man sehe: Systematisches Handbuch der Literatur der Gerichts- und Kon
kursordnung vom Prof Moritz von Stubenrauch. Wien, 1840.