Full text: Erläuterung der allgemeinen Gerichts-Ordnung vom 1. Mai 1781 (1)

Vorrede. 
Es sind zwar bereits mehrere sehr zweckmäßig abgefaßte Handbücher 
erschienen, welche theils die auf die Bestimmungen der allgemeinen Ge 
richtsordnung vom Jahre 1781 sich beziehenden, nachträglich erschie 
nenen gesetzlichen Anordnungen, theils auch wirkliche Erläuterungen der 
selben enthalten; wir sind auch im Besitze mancher trefflichen Mono 
graphien, welche einzelne Theile der Gerichtsordnung mit vieler Um 
sicht und Gründlichkeit behandeln; eben so enthalten auch die in Öster 
reich erschienenen und noch erscheinenden juridischen Zeitschriften viele Ab 
handlungen, welche theils größere Theile, theils aber nur einzelne Be 
stimmungen der Gerichtsordnung mit vielem Scharfsinne erörtern 1), wor 
unter besonders die in den Materialien des Herrn Appellationsgerichts 
Vicepräsidenten Freiherrn von Pratobevera von dem Herausgeber 
selbst niedergelegten Erörterungen über jene Kapitel der Gerichtsord 
nung, welche von dem Beweise handeln, ohne Zweifel den ersten 
Rang behaupten: allein ein vollständiger Kommentar, der sich mit der 
für die Praxis wünschenswerthen Ausführlichkeit über alle Theile der 
Gerichtsordnung verbreitete, ist bisher noch nicht in das literarische Le 
ben getreten. 
Hofrath von Kees hat zwar einen solchen begonnen, allein er 
ist unvollendet geblieben, und umfaßt nur die zehn ersten Kapitel der 
Gerichtsordnung, folglich weniger als den vierten Theil derselben, und 
selbst die in diesem Theile enthaltenen Erörterungen sind durch die seit 
dem Jahre 1789, in welchem Jahre die erste und einzige Abtheilung 
seines Kommentars herauskam, bis gegenwärtig erschienenen mannig 
faltigen Verordnungen theils unvollständig, theils aber auch unbrauch 
bar geworden. 
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*) Man sehe: Systematisches Handbuch der Literatur der Gerichts- und Kon 
kursordnung vom Prof Moritz von Stubenrauch. Wien, 1840.
	        
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