Full text: Öconomisch-juristische Grundsätze von der Verwaltung des Domainenwesens in den preußischen Staaten (2)

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Dritte Abtheilung. 
Von den außer den Anschlägen vorkommenden 
Ausgaben für die Domainen. 
Diese Ausgaben sind fixirt oder zufällig; zu jenen 
gehört die Gewährung des zum Betrieb der Wirth 
schaften nöthigen Brennmaterials, zu diesen gehören 
Bauten und Remissionen. 
§. 1. 
Das Brennmaterial verursachte bisher in der 
Regel keine baare Ausgabe, sondern es ward das Be 
dürfniß an Brennholz, und eben so an Nutz= und 
Schirrholz den Pächtern in Natura jährlich verab 
folgt, und zwar nach einem gewissen Etat, wovon 
die Grundsätze in der Beil. VII. des ersten Theils an 
gegeben sind. Dieser Brennholzetat muß ganz spe 
tiel, nicht summarisch angefertiget, und vom Depart. 
Rath und Oberforstmeister unterschrieben werden *) 
Die Naturalholzverabreichung war gewöhnlich 
ganz bedeutend, und daher für die Forsten immer 
ziemlich lästig; um diese zu erleichtern und die Holz 
ersparniß zu befördern, ist es schon längst in Vor 
) Dir. Reser. v. 9. Aug. 1787 und 13. October 1789. 
Ilter Theil.
	        
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