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Dritte Abtheilung.
Von den außer den Anschlägen vorkommenden
Ausgaben für die Domainen.
Diese Ausgaben sind fixirt oder zufällig; zu jenen
gehört die Gewährung des zum Betrieb der Wirth
schaften nöthigen Brennmaterials, zu diesen gehören
Bauten und Remissionen.
§. 1.
Das Brennmaterial verursachte bisher in der
Regel keine baare Ausgabe, sondern es ward das Be
dürfniß an Brennholz, und eben so an Nutz= und
Schirrholz den Pächtern in Natura jährlich verab
folgt, und zwar nach einem gewissen Etat, wovon
die Grundsätze in der Beil. VII. des ersten Theils an
gegeben sind. Dieser Brennholzetat muß ganz spe
tiel, nicht summarisch angefertiget, und vom Depart.
Rath und Oberforstmeister unterschrieben werden *)
Die Naturalholzverabreichung war gewöhnlich
ganz bedeutend, und daher für die Forsten immer
ziemlich lästig; um diese zu erleichtern und die Holz
ersparniß zu befördern, ist es schon längst in Vor
) Dir. Reser. v. 9. Aug. 1787 und 13. October 1789.
Ilter Theil.