Volltext : Institutionen und Pandekten (2)

37  Buch  III.  Kap.  1:  Allg.  Lehren.  B.  Entstehung  u.  Übertrag.  d.  Obl.
129.  Welches  sind  die  wesentllichen  Erfordernisse  des  Wechsels?
W.O.  Art.  4,  96;  Ney,  W.R.,  S.  53  ff.  u.  S.  154  ff.
130.
Wann  ist  nach  Kaiser  Justinians  Bestimmung  ein  Vertrag
perfekt,  dessen  schriftliche  Abfaßung  unter  den  Kontrahenten ¬
  festgesetzt  war?
A.  460;  B.  354;  W.  II,  178;  Wächter,  Pand.  II,
S.  362;  Unterholzner,  I,  S.  63;  Savigny,  Obl.-R.  II,
S.  243.
131.  Bei  welchen  Verträgen  erfordert  das  Preußische  Recht
Schriftlichkeit?
            
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