Volltext : Möhler, Franz: Pandektenrepetitorium nach den Lehrbüchern von Puchta, von Vangerow und Arndts

Das  Recht  im  objektiven  Sinne.
noscit  curia),  obwohl  er  sie  auffordern  kann,  Gründe  für  ihre
Behauptung  beizubringen.  Wirkliches  Gewohnheitsrecht  hat
gesetzliche  Kraft  wie  geschriebenes  Recht,  es  kann,  wie  dieses,
bestehendes  Recht  erklären,  abändern  *),  Lücken  desselben
ausfüllen,  es  kann  zur  Analogie  benutzt  werden.  Es  gibt  gemeine ¬
  und  particuläre  Gewohnheiten.
2)  Die  bewußte  Thätigkeit  des  Gesetzgebers.  Das  Recht,
das  er  setzt,  ist  Gesetz  (jus  scriptum).  Gesetz  ist  der  auf  verfassungsmäßige ¬
  Weise  aufgestellte  (promulgirte)  und  bekannt
gemachte  (publicirte)  Rechtssatz.  Der  Rechtssatz  ist  entweder
eine  Rechtsregel  für  eine  Classe  von  noch  unbestimmten  Fällen,
Personen,  oder  es  ist  eine  Regel  für  einen  concreten  Fall,  ein
concretes  Subjekt  (constitutio  personalis).  Nur  die  ersteren
sind  eigentlich  Gesetze.  Sie  werden  eingetheilt:
a.  Nach  dem  Organe,  von  dem  sie  ausgehen.  Die  römisch-kaiserlichen ¬
  Gesetze  waren  entweder:  edicta,  oder
decreta,  oder  mandata  oder  rescripta.  Die  letzten  setzten
in  formeller  Hinsicht  ein  datum  loci  et  temporis  und  die
Unterschrift  des  Regenten  oder  beauftragten  Beamten
voraus,  in  materieller  Hinsicht  durften  sie  in  kein  wohlerworbenes ¬
  Recht  eingreifen.  Die  Einrede  gegen  das
Rescript  heißt  praescriptio  mendacii
;  wenn  sie  vom
Richter  begründet  gefunden  wird,  verliert  der  Impetrant
allen  Vortheil  aus  demselben.  Streit  ist  über  die  Beweislast ¬
  bei  der  praescriptio  mendacii.  Nach  richtiger  Ansicht
muß  man  sich  das  Rescript  wegdenken  und  wer  ohne  das
Rescript  den  Beweis  zu  führen  gehabt  hätte,  soll  ihn  führen.
b.
Nach  dem  Inhalt  sind  die  Gesetze  entweder  zwingende
(leges  praeceptivae,  cogentes,  prohibitivae)  oder  nicht
zwingende  (leges  permissivae,  dispositivae).
1)  Auf  dem  Wege  der  desuetudo  (eine  Norm  kommt  in  Abgang),  wie
der  consuetudo  contraria  (an  die  Stelle  einer  Norm  tritt  eine  andere,  wodurch ¬
  die  frühere  in  Abgang  kommt).
2)  Sie  geht  entweder  dahin,  daß  Falsches  angegeben  (subreptio)  oder
Wahres  unterdrückt  sei  (obreptio).
            
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