V. Die Eisenbahnen.
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Endlich muß bei einem gleich großen Verkehr dort der größere Erfolg er
reicht
werden, wo der Tarif höher ist.
II. Ein anderer Unterschied liegt darin, für welchen Zweig der gesamten
Verkehrsleistung die Koften entfallen.
In dieser Hinsicht unterscheidet man:
1. Kosten, welche allen Teilen der Verkehrsleistung zur Last gerechnet
werden müssen (allerdings mitunter dem einen oder dem anderen Teil in höhe
rem Grade), und
2. Kosten, welche bloß dem Personenverkehr oder bloß dem Güter
verkehr zur Last gelegt werden müssen.
III. Eine dritte Unterscheidung liegt in dem Umstande, ob die Kosten bei
der Aufnahme und Abgabe der Personen und Güter erwachsen oder während
der Fahrt. Dieser Unterschied ist ökonomisch von großer Wichtigkeit; es ergeben
sich hieraus:
1. Stations- (Expeditions=) Kosten;
2. Fahrkosten (eigentliche Transportkosten).
6. Die Eisenbahntarife.
Wesen der Tarife. Der Preis, sowie die näheren Bedingungen der Trans
portleistung werden beim Eisenbahntransport nicht, wie dies bei der Schiffs
fracht und der Landbotenfracht der Fall ist, für jede einzelne Transportleistung
unter Mitwirkung der Konkurrenz von Angebot und Nachfrage hergestellt, son
dern es bilden sich für den Transportpreis feststehende Tarife, für die Trans
portbedingungen bestimmte Reglements. Eine solche feste Gestaltung des
Preises der Transportleistung bei den Eisenbahnen ist notwendig zur Verein
fachung des Betriebs und wegen des Charakters der Eisenbahnen als öffent
licher Anstalten, welche in fortlaufender gleichmäßiger und allgemeiner
Thätigkeit eine Menge von Einzeltransporten zusammenfassen.
Ohne Tarife stünde dem Publikum bei einzelnen Konjunkturen die Bahn
übermächtig gegenüber und das derart unsicher gestellte Publikum würde die
Bahnen weit weniger benützen. So dienen die Tarife dem Vorteile beider
Teile, indem sie das Spiel der jeweiligen Konjunkturen und Konkurrenzen
durch feste Tarifsätze ausschließen. Vollständig wird es freilich nicht ausge
schlossen, da ja von Zeit zu Zeit, je nachdem die Konjunktur des Verkehrs für
die Bahnen mehr oder weniger günstig ist, Änderungen der Tarife vorgenom
men werden können. Aber ein Schwanken der Transportpreise von Tag zu
Tag ist wenigstens ausgeschlossen.
Kaum eine andere Frage aus dem Gebiete des Eisenbahnwesens ist von
so hoher ökonomischer Wichtigkeit, als das Tarifwesen, als die zeitlichen und
räumlichen Höhenunterschiede und Bewegungen des Eisenbahntransportpreises.
Arten der Tarife. Man unterscheidet die Tarife:
1. Nach den Transportgegenständen in Personen= und Gütertarif.
II. Nach der Höhe der Transportpreise in:
..*
1. den Maximaltarif, d. h. den Inbegriff der konzessionsmaßig oder
gesetzlich gestatteten Maximalfrachtsätze, welche eine Bahn für den Personen
und Gütertransport ansetzen darf;
2. den General- oder Normaltarif, welchen die Bahnen wirklich als
allgemeinen Tarif festgesetzt haben. Er ist in der Regel sofort, wenigstens für
Güter, geringer ausgefallen, als der Maximaltarif
3. den Partikulartarif, d. h. den begünstigenden niederen Satz für ein
zelne Frachtaufgeber, in der Regel gegen die Verpflichtung, eine bestimmte Bahn
richtung ausschließlich zu benützen;
4. den Abonnementstarif, welcher niedrige Transportpreise einräumt