Full text: Handbuch der gesamten Handelswissenschaften für ältere und jüngere Kaufleute, sowie für Fabrikanten, Gewerbetreibende, Verkehrsbeamte, Anwälte und Richter (1)

Allgemeine Handelslehre. 
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sicherungen auf Gegenseitigkeit ist die Vertretung der Interessenten schwieriger. 
Prinzipiell würde man sich entschieden für die Gegenseitigkeit aussprechen müssen 
weil hierbei das Interesse des Einzelnen an der Behütung seiner Vermögens 
bestände gegen Beschädigung viel mehr hereingezogen ist. Daß in der bisherigen 
Entwicklung des Versicherungswesens weder die eine noch die andere Art dieser 
Gesellschaften überwiegend geworden ist und die andere zurückdrängen konnte, 
beweist hinreichend, daß beide ihre Vorzüge und ihre Nachteile haben. So kon 
kurrieren heutzutage die Aktienversicherungen mit den Versicherungen auf Gegen 
seitigkeit. Diese Konkurrenz kommt jedenfalls den Versicherten zugute. Die 
größeren Gegenseitigkeitsanstalten sind gewiß ein heilsames Ausgleichungsmittel 
für die Ausschreitungen des Versicherungsgeschäftes der Aktiengesellschaften. 
Ausführung des Versicherungsgedankens. Der Grundgedanke des Ver 
sicherungswesens wird bekanntlich durch die Versicherungsanstalten in der Weise 
ausgeführt, daß eine Anzahl verschiedener Personen sich vereinigt, damit durch 
gemeinsame Beiträge, sog. Prämien, die Möglichkeit gegeben werde, den Ein 
zelnen, falls er von einem bestimmten Schaden betroffen wird, zu entschädigen. 
Hierbei kommen in Betracht: 
1. Die Versicherungsprämien. Ihre Höhe bestimmt sich durch die 
zu zahlenden Entschädigungssummen und durch die Verwaltungskosten. Die Ent 
schädigungssummen hängen wiederum ab von der Häufigkeit und vom Umfang 
der eintretenden Beschädigungen. 
2. Die Entschädigung. Die Bestimmung der Versicherungssumme 
ist meistens dem Versicherten selbst überlassen. Wo aber zu befürchten ist, daß 
aus Gewinnsucht die Entschädigungssumme zu hoch angesetzt und die Beschädi 
gung nachher etwa selbst herbeigeführt wird, wie namentlich bei der Feuer- und 
Seeversicherung, muß der Bestimmung der Entschädigungssumme eine Unter 
suchung und Schätzung des Wertes vorausgehen. Die Versicherungssumme be 
zeichnet aber nur die oberste Grenze der Verpflichtung des Versicherers. Regel 
mäßig wird nur der wirkliche Schaden vergütet. Die größte Schwierigkeit 
bildet dabei die Feststellung dieses Schadens, die Schadenregulierung. 
Die Versicherungsagentur. Die Versicherungsanstalten haben vor allem 
Interesse daran, möglichst viel Teilnehmer heranzuziehen und Versicherungen 
abzuschließen. Zu diesem Zwecke müssen Personen an verschiedenen Orten auf 
gestellt werden, die das Publikum zur Teilnahme an der Versicherung veran 
lassen: Versicherungsagenten. Hat der Agent einen Versicherten gewonnen, so 
ist seine Thätigkeit bezüglich desselben noch nicht zu Ende; er muß den Ver 
sicherten auch der Gesellschaft erhalten, ihn überwachen und wenn ihm wirklich 
ein Schaden zugeht, die Entschädigung so einzurichten suchen, daß weder der 
Versicherte noch die Gesellschaft verletzt wird. 
In Bezug auf die Gewinnung von zu Versichernden ist es die Auf 
gabe des Agenten, das Publikum von dem Nutzen der Versicherung überzeugen 
zu können und die Vorsätze dieser Versicherung zu wahren, sowie auch zur wirk 
lichen Ausführung zu treiben. Die Hauptsache ist immer die Vermittlung des 
ersten Kontraktes. Der Agent muß aber auch im Interesse der Gesellschaft be 
sorgt sein, nur gute Versicherungen abzuschließen und Anträge von solchen, 
welche verdächtig scheinen, zurückzuweisen. Beim Abschlusse des Vertrages hat 
der Agent dem Antragsteller die Punkte des Versicherungsvertrages zu erklären 
und jene Bestimmungen, die für den Antragsteller besonders wichtig sind, her 
vorzuheben. Zur Erhaltung der gewonnenen Mitglieder wird es am meisten 
dienen, wenn der Agent den von ihm gewonnenen Mitgliedern bei jeder Ver 
anlassung passende Auskunft erteilen kann, wenn er bei der Entstehung eines 
Schadens dem Versicherten ratend zur Seite steht. Ist sodann der betreffende 
Schaden wirklich eingetroffen, so ist die Pflicht des Agenten zunächst die Fest¬
	        
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