Full text: Handbuch der gesamten Handelswissenschaften für ältere und jüngere Kaufleute, sowie für Fabrikanten, Gewerbetreibende, Verkehrsbeamte, Anwälte und Richter (1)

Allgemeine Handelslehre. 
530 
vinzen) oder auch von Großgrundbesitzern oder von Aktiengesellschaften gemacht 
werden, entweder durch ein einzelnes Bankhaus oder durch mehrere miteinander 
verbundene Bankhäuser (sog. Konsortien) vermittelt werden. Es geschieht das 
in der Weise, daß die Bankhäuser die ganze Anlehenssumme entweder auf einmal 
oder in Raten an den Schuldner, der das Anlehen kontrahiert, bezahlen und 
die hierzu nötige Summe auf dem Wege des Kredits aus den disponibeln Ka 
pitalien der Volkswirtschaft an sich ziehen. Größere Anleihen müssen in der 
Regel in mehreren Fristen einbezahlt werden. Die Unternehmer der Anleihen 
können sich, wenn sie etwa die erste Ratenzahlung aus eigenen Mitteln bezahlt 
haben, durch den Verkauf der dafür erhaltenen Obligationen die Mittel zur 
weiteren Zahlung verschaffen. Oft können die das Anlehen vermittelnden Bank 
geschäfte in kurzer Zeit alle für ihre ratenweisen Darlehen erhaltenen Obli 
gationen an das Publikum verkaufen und sich sodann von der materiellen Teil 
nahme am Anlehen zurückziehen. Bei ausländischen Anlehen ist zugleich das 
Bankhaus oder Konsortium, welches das Anlehen negoziiert hat, der geeignetste 
Vertreter für die nachfolgenden Besitzer der Obligationen. Der Nutzen beim 
Geschäft liegt entweder in einer besonderen Vergütung (Provision), welche der 
Gesamtschuldner an den Negozianten bezahlt, oder aber darin, daß der Ne 
goziant die Schuldobligationen, welche er von seinem Schuldner erhält, zu 
höheren Preisen an das Publikum verkauft. Seine Aufgabe ist es hierbei, die 
Kurse dieser Obligationen nicht sinken zu lassen; sehr häufig haben die Ne 
gozianten von Anlehen die Kurse zum Nachteile der Käufer durch mancherlei 
Vorspiegelung künstlich in die Höhe getrieben. 
IV. Gründung und Konsolidierung von Aktiengesellschaften ist ebenfalls 
in neuerer Zeit ein beliebtes, wenn auch nur ausnahmsweise vorkommendes 
Geschäft der Banken und der Konsortien von Bankiers geworden. Dieses 
Geschäft ist kein neues, denn die Gründerperiode reicht bis in das Ende des 
16. Jahrhunderts zurück und hat sich in längeren Zwischenräumen wie eine 
Epidemie wiederholt. Wo Aktiengesellschaften mit großem Kapital zusammen 
gebracht werden sollen, sind die dabei nötigen, vorbereitenden Geschäfte so um 
fangreich, daß in der Regel Bankhäuser ihre Unterstützung dazu geben müssen. 
Dieselbe äußert sich nicht allein bei der Gründung, sondern auch später noch 
bei manchen vorkommenden Geschäften, z. B. bei der Ausgabe von neuen Aktien 
oder Prioritätenobligationen u. s. f. 
V. Das Effekten- und Börsenkommissionsgeschäft besteht in dem kommissio 
nellen Ein- und Verkauf von Börsenpapieren. Die wichtigsten Eigentümlich 
keiten des Kommissionsgeschäftes sind schon oben berührt. Dieses Geschäft ist 
weder Aktiv= noch Passivgeschäft, sondern ein reines Arbeitsgeschäft und wird 
gefahrlos auch von großen Banken betrieben. 
VI. Das Versicherungsgeschäft wird ebenfalls von größeren Banken nicht 
selten betrieben (siehe unten). 
6. Arten der Banken. 
I. Nach den verschiedenen Aktivgeschäften, d. h. also nach den Aus 
ständen, welche die Bank hat, unterscheidet man Diskontobanken, welche 
Wechsel diskontieren, Lombardbanken, welche gegen Faustpfänder leihen, 
Kontokorrentbanken, welche Geld in laufender Rechnung verleihen, Hy 
pothekenbanken, welche gegen Hypotheken Geld ausleihen, Creditmobiliers 
oder Kreditanstalten, welche mit fremdem Kapital spekulative Geschäfte auf eigene 
Rechnung treiben. 
II. Nach den Passivgeschäften, d. h. also nach der Art der Schulden 
der Bank unterscheidet man: Depositenbanken (einschließlich der Sparkassen),
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer