Allgemeine Handelslehre.
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vinzen) oder auch von Großgrundbesitzern oder von Aktiengesellschaften gemacht
werden, entweder durch ein einzelnes Bankhaus oder durch mehrere miteinander
verbundene Bankhäuser (sog. Konsortien) vermittelt werden. Es geschieht das
in der Weise, daß die Bankhäuser die ganze Anlehenssumme entweder auf einmal
oder in Raten an den Schuldner, der das Anlehen kontrahiert, bezahlen und
die hierzu nötige Summe auf dem Wege des Kredits aus den disponibeln Ka
pitalien der Volkswirtschaft an sich ziehen. Größere Anleihen müssen in der
Regel in mehreren Fristen einbezahlt werden. Die Unternehmer der Anleihen
können sich, wenn sie etwa die erste Ratenzahlung aus eigenen Mitteln bezahlt
haben, durch den Verkauf der dafür erhaltenen Obligationen die Mittel zur
weiteren Zahlung verschaffen. Oft können die das Anlehen vermittelnden Bank
geschäfte in kurzer Zeit alle für ihre ratenweisen Darlehen erhaltenen Obli
gationen an das Publikum verkaufen und sich sodann von der materiellen Teil
nahme am Anlehen zurückziehen. Bei ausländischen Anlehen ist zugleich das
Bankhaus oder Konsortium, welches das Anlehen negoziiert hat, der geeignetste
Vertreter für die nachfolgenden Besitzer der Obligationen. Der Nutzen beim
Geschäft liegt entweder in einer besonderen Vergütung (Provision), welche der
Gesamtschuldner an den Negozianten bezahlt, oder aber darin, daß der Ne
goziant die Schuldobligationen, welche er von seinem Schuldner erhält, zu
höheren Preisen an das Publikum verkauft. Seine Aufgabe ist es hierbei, die
Kurse dieser Obligationen nicht sinken zu lassen; sehr häufig haben die Ne
gozianten von Anlehen die Kurse zum Nachteile der Käufer durch mancherlei
Vorspiegelung künstlich in die Höhe getrieben.
IV. Gründung und Konsolidierung von Aktiengesellschaften ist ebenfalls
in neuerer Zeit ein beliebtes, wenn auch nur ausnahmsweise vorkommendes
Geschäft der Banken und der Konsortien von Bankiers geworden. Dieses
Geschäft ist kein neues, denn die Gründerperiode reicht bis in das Ende des
16. Jahrhunderts zurück und hat sich in längeren Zwischenräumen wie eine
Epidemie wiederholt. Wo Aktiengesellschaften mit großem Kapital zusammen
gebracht werden sollen, sind die dabei nötigen, vorbereitenden Geschäfte so um
fangreich, daß in der Regel Bankhäuser ihre Unterstützung dazu geben müssen.
Dieselbe äußert sich nicht allein bei der Gründung, sondern auch später noch
bei manchen vorkommenden Geschäften, z. B. bei der Ausgabe von neuen Aktien
oder Prioritätenobligationen u. s. f.
V. Das Effekten- und Börsenkommissionsgeschäft besteht in dem kommissio
nellen Ein- und Verkauf von Börsenpapieren. Die wichtigsten Eigentümlich
keiten des Kommissionsgeschäftes sind schon oben berührt. Dieses Geschäft ist
weder Aktiv= noch Passivgeschäft, sondern ein reines Arbeitsgeschäft und wird
gefahrlos auch von großen Banken betrieben.
VI. Das Versicherungsgeschäft wird ebenfalls von größeren Banken nicht
selten betrieben (siehe unten).
6. Arten der Banken.
I. Nach den verschiedenen Aktivgeschäften, d. h. also nach den Aus
ständen, welche die Bank hat, unterscheidet man Diskontobanken, welche
Wechsel diskontieren, Lombardbanken, welche gegen Faustpfänder leihen,
Kontokorrentbanken, welche Geld in laufender Rechnung verleihen, Hy
pothekenbanken, welche gegen Hypotheken Geld ausleihen, Creditmobiliers
oder Kreditanstalten, welche mit fremdem Kapital spekulative Geschäfte auf eigene
Rechnung treiben.
II. Nach den Passivgeschäften, d. h. also nach der Art der Schulden
der Bank unterscheidet man: Depositenbanken (einschließlich der Sparkassen),