Allgemeine Handelslehre.
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B. Das Umschreibgeschäft der Girobanken.
Eine Vorstufe des modernen Check= und Kontokorrentgeschäftes findet sich
in den älteren Girobanken. Es sind dies Anstalten, wo Geldsummen
deponiert
werden, damit unter denjenigen, welche deponiert haben, Zahlungen,
statt durch
Übergabe des Geldes, durch Ab- und Zuschreiben in den Rechnungsbüchern ge
macht werden können. Jeder, der eine Summe niedergelegt hat, erhält ein
Folium über sein Depositum. Die eingezahlte Summe ist darauf kreditiert,
jede Forderung wird darauf debitiert. Die Vorteile solcher Giroeinrichtungen
sind die, daß das bare Geld nicht abgenützt wird, daß man den Transport des
Geldes, sowie die Mühe des Zahlens erspart.
Manche von den älteren Girobanken sind nicht aus dem Bedürfnisse einer
Vereinfachung des Zahlungswesens hervorgegangen, sondern aus dem Bedürf
nisse einer festen Währung. Die ist namentlich der Fall mit der be
rühmten 1619 gegründeten Hamburger Bank.
Die eigentlichen Girobanken sind heutzutage veraltet und eingegangen; das
Girogeschäft wird in besserer Weise ersetzt durch das moderne Depositen-, Konto
korrent- und Checkgeschäft. Der charakteristische Unterschied zwischen der Giro
bank und den heutigen Depositenbanken liegt darin, daß in den Girobanken die
Geldmengen liegen bleiben mußten.
3. Die gewöhnlichen Kreditgeschäfte der Banken.
Die wichtigste Rolle im Bankwesen spielen eine Reihe von Geschäften, welche
man als die eigentlichen Bankgeschäfte bezeichnen kann. Sie lassen sich, je nach
dem die Banken dabei Schuldner oder Gläubiger sind, in zwei Hauptgruppen
bringen: Aktiv= und Passivgeschäfte. Im einzelnen sind es folgende:
A. Das Lombardgeschäft.
Das Lombardgeschäft, anderwärts Vorschußgeschäft genannt (advances)
besteht im Ausleihen von Geld gegen Faustpfänder. Dieses Geschäft wird von
sogenannten Leihhäusern oder Versatzhäusern mit Schuldnern in Konsumtivkredit,
von den eigentlichen Banken dagegen in Produktivkredit gemacht. In der Regel
heißen nur die letzteren Geschäfte Lombardgeschäfte. Die Pfandgegenstände
sind dabei entweder gemünztes oder ungemünztes Edelmetall, Warenvorräte oder
Vertpapiere. Das Lombardgeschäft ist in der Regel mit dem Wechseldiskonto
geschäft verbunden und mit diesem das üblichste Aktivgeschäft der Banken.
Die Mittel zum Ausleihen im Lombardgeschäft nehmen die Banken
teils aus der Emission von Banknoten, teils aus dem Depositengeschäft und
aus der Ausgabe von verzinslichen Obligationen. Da die Banken durch die
Beschaffung dieser Mittel Schuldner werden und zwar Schuldner, welche in
kurzer Frist bereit sein müssen, ihre Schulden zurückzuzahlen, so ist es notwendig
daß auch in dem Lombardgeschäft die Ausstände in kurzer Frist wieder einge
bracht werden können. Das Lombardgeschäft ist deshalb an kurze Termine
in der Regel an den Termin von drei Monaten, gebunden. Ist die Frist
vorbei und der Schuldner der Bank will noch länger Schuldner bleiben, so
kann ihm eine Prolongation (Fristverlängerung) bewilligt werden. Doch
dürfen solche Prolongationen nicht regelmäßig vorkommen, damit sich der Schuld
ner nicht daran gewöhne.
Neben der leichten Realisierbarkeit der Lombardausstände ist auch ihre
Sicherheit eine notwendige Bedingung. Diese Sicherheit wird dadurch erreicht,
daß die Lombardbanken nur auf solche Pfänder leihen, welche nicht verderben,
leicht aufzubewahren sind, an Ort und Stelle verkauft werden können und nicht
allzustark im Preise schwanken. Ferner dient zur Sicherheit auch die Bestim¬