VII. Das Bankgeschäft.
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pflege begünstigten sehr die Entstehung des Wechselinstituts und die Ausdehnung
der Wechselgeschäfte. Die Geldwechsler aber waren bei ihrer allgemeinen Ge
schäftskenntnis die passendsten Personen, um den Wechselhandel zu betreiben.
So wurden die Bankiers, welche ursprünglich bloß mit Edelmetallen und barem
Gelde gehandelt hatten, immer mehr zum Geldverleihen und zum Verkehr mit
Schuldverschreibungen hingewiesen. In neuerer Zeit, mit der Ausbildung der
Hypothekengesetzgebung, tritt zu diesen Kreditgeschäften auch noch das Hypotheken
geschäft, d. i. Ausleihen gegen Hypotheken.
Die Passivgeschäfte der Banken, d. h. diejenigen Geschäfte, durch welche
die Banken die Kapitalien, die sie dann ausleihen wollen, an sich ziehen, ent
standen ebenfalls aus kleinen Anfängen. Im Mittelalter war jeder, der Bar
kapitalien besaß, wegen der mangelhaften Ausbildung des Kredits und wegen
der herrschenden Unsicherheit des Kapitalbesitzes genötigt, seine Barvorräte in
Sicherheit zu bringen. In der Geschäftswelt waren aber bedeutende Barvor
räte nötig eben wegen der geringen Ausbildung des Kredits. Um solche Werte
sicher aufzubewahren, zeigten sich besonders jene Personen geeignet, welche viel
mit Edelmetallen verkehrten: die Geldwechsler und Goldschmiede. Diese waren
schon wegen ihrer eigenen Geschäfte genötigt, gewisse Sicherheitsmaßregeln zu
treffen; sie mußten feuer- und diebessichere Gewölbe haben. Außerdem hatten
auch diese Leute wegen ihres notorischen Reichtums den meisten Kredit, den ja
derjenige immer besitzen muß, welcher Werte zur Aufbewahrung bekommen soll.
Aus diesem Grunde gab man Barwerte solchen Personen zur Aufbewahrung
Depositen. Aus den Depositen zur bloßen Aufbewahrung wurden aber mit
der Zeit Depositen zur Benützung.
Etwas später, aber auch schon im Mittelalter, schuf das Bedürfnis nach
einer festen Währung sog. Giroeinrichtungen, welche entweder von den
Gelddepositaren oder von eigens gegründeten Anstalten betrieben wurden. In
diesen Giroanstalten wurden stets Barzahlungen durch Kompensation ausge
glichen. Die Depositen ihrerseits führten zur Einrichtung der Cheks und Bank
noten (siehe unten).
sich ziehen,
So wurden die Banken Anstalten, welche auf Kredit Kapitalien an
sich dabei
um dieselben auf Kredit wieder auszuleihen. Schon frühzeitig mußte
Gläubiger
zeigen, daß das Aktivgeschäft, d. h. dasjenige, wobei die Banken
sind, mit dem Passivgeschäft, demjenigen, wobei die Banken Schuldner sind
sich dabei
in einem ganz notwendigen inneren Zusammenhange steht. Es ergab
bestimmend
als Grundregel, daß die Natur und die Art des Passivgeschäftes
auf das Aktivgeschäft wirkt, d. h. dem Umfange, den Bedingungen der Verzin
müssen der
sung und der Heimzahlung, welche im Passivgeschäft vorkommen,
Umfang, sowie die Bedingungen der Aktivgeschäfte entsprechen. Je nachdem
also das Passivgeschäft der Banken ist, sind die Barvorräte, welche die Banken
halten müssen, die Fristen für die Ausleihung, die Höhe und Festsetzung der
Zinsen, welche die Banken von ihren Schuldnern verlangen, verschieden.
2. Das Umwechslungs- und Zahlungsgeschäft der Banken.
Die ältesten Bankgeschäfte sind, wie erwähnt, Geschäfte, welche den Geld
umlauf erleichtern sollen. Hierzu gehören namentlich zwei, nämlich:
A. Das Geldumwechslungsgeschäft.
Dieses Geschäft, im Altertum und im Mittelalter hochwichtig, hat mit den
Verbesserungen des Münzwesens und der Münzpolitik seine frühere Bedeutung
völlig verloren
so daß es heute nur noch eine ganz untergeordnete Rolle im
Bankwesen spielt.