Full text: Handbuch der gesamten Handelswissenschaften für ältere und jüngere Kaufleute, sowie für Fabrikanten, Gewerbetreibende, Verkehrsbeamte, Anwälte und Richter (1)

V. Der Betrieb. 
455 
licher Lösung, wenn sie von Repräsentanten beider Teile, als wenn sie von 
einem allein gelöst wird. 
Die Unternehmer lernen die Opfer und Mühen und 
den Lebensbedarf der Arbeiter genauer kennen, diese dagegen gewinnen Einblick 
in die Industrie; sie sehen ein, wie die Konkurrenz der Produzenten, die Roh 
stoffpreise, die schwankende Nachfrage auch auf die Lohnhöhe einwirken muß; 
kurz jeder wird veranlaßt, sich auf den Standpunkt des anderen zu stellen. 
5o könnten derartige Schiedsgerichte und Einigungsämter gewiß eine ge 
sunde volkswirtschaftliche Schöpfung sein. Aber zum Wesen dieses Systems 
gehört, daß es ein freiwilliges sei. Wo man die Einigungsämter eingeführt 
hat (zuerst in England), haben sie schon recht wohlthätige Folgen gezeigt. Frei 
lich darf man nicht die Abhilfe aller industriellen Übelstände von ihnen 
erwarten. 
5. Der Kredit des Industriellen. 
Wichtigkeit. Nicht so sehr wie der Kaufmann ist der Industrielle auf die 
Benützung des Kredits angewiesen, kann ihrer aber doch in sehr vielen Fällen 
nicht entbehren. Und zwar ist es sowohl die passive Benützung des Kredits 
das Kreditnehmen 
— als auch die aktive — das Kreditgewähren —, welche 
oft genug den Industriellen zum Nachdenken über Wesen und Wirkung des 
Kredits nötigen. Niemals darf er im Kredit etwas anderes sehen, als die 
Vorausempfangnahme des Ertrags einer wirtschaftlichen Thätigkeit, welche mit 
Hilfe des Kredits in Scene gesetzt wird. Für den Industriellen existieren zwei 
Richtungen der Kreditthätigkeit; Produktion auf Kredit ist ihm die passive, 
Verkauf auf Kredit die aktive Seite der Kreditbenützung. Andere Formen von 
Kreditbenützung kommen wohl hie und da vor, sind aber keine dem industriellen 
Kredit speziell eigentümlichen. 
Arten. Der Kredit, welchen der Unternehmer benützt, ist Anlage- oder 
Betriebskredit; je nachdem die durch den Kredit angezogenen Werte in die 
Anlage oder in den Betrieb verwendet werden. Die Unterscheidung ist deshalb 
wichtig, weil die Rückzahlungsbedingungen bei beiden Arten verschieden sein 
müssen. Kapitalien, welche in die Anlage gesteckt werden, fordern lange Rück 
zahlungsfristen, solche die in den Betrieb gesteckt werden, müssen in kurzer Frist, 
in der Regel nach Abfluß des Geschäftsjahres heimbezahlt werden. 
Seinen Betriebskredit benützt der Unternehmer meistens in der Weise, daß 
er Roh= und Hilfsstoffe vom Rohproduzenten bezieht und bis zum Ablaufe des 
Geschäftsjahres schuldig bleibt. Er ist dazu häufig genötigt, weil auch seine 
Abnehmer ihm die gekaufte Ware eine Zeitlang schuldig bleiben. 
Der industrielle Kredit ist ferner teils Personalkredit, teils Real 
kredit. Der reine Personalkredit ist wie allerwärts, so auch hier, eine Aus 
nahme. Man leiht dahin, wo man persönliche Tüchtigkeit, Redlichkeit und 
wirtschaftliches Verständnis weiß; aber das allein thuts nicht, wenigstens kann 
es nicht die Basis für umfangreiche Kreditgewährung werden. Sondern eine 
solche bedarf auch noch einer reellen Unterlage: eines Anwesens oder wenigstens 
eines kleinen Kapitals an Geräten, Maschinen, Rohstoffen, fertigen Produkten 
und an Kundschaft. Kann ein Industrieller, wie z. B. ein Bauunternehmer, 
neben seinem Personalkredit zugleich hypothekarische Sicherheit bieten, um so 
besser für ihn, weil die Hppothekzinsen niedriger sind, als die im kaufmännischen 
Verkehr. 
Zufluß des Geschäftskapitals auf dem Kreditwege. Sehr selten arbeitet 
ein Unternehmer bloß mit eigenem Kapital; häufig ist er genötigt, den Kredit 
zu benützen, um fremdes Kapital leihweise in sein Geschäft einzuführen, da 
fruchtbar zu verwerten und später mit Zinsen wieder heimzahlen zu können.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer