Full text: Handbuch der gesamten Handelswissenschaften für ältere und jüngere Kaufleute, sowie für Fabrikanten, Gewerbetreibende, Verkehrsbeamte, Anwälte und Richter (1)

IV. Gründung der Unternehmungen. 
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Charakter des Werkzeuges, welches aus einer Anzahl von Typen besteht, dessen 
Behandlung sorgfältige und gebildete Arbeiter beansprucht und daneben in dem 
Anfordernis der Massenproduktion, endlich in dem Umstande, daß der Absatz 
im großen einem speziellen Handelszweige überliefert worden ist. Steindruck 
Xylographie, Photographie ec. bilden den Übergang von der Kunstindu 
strie zur Technik der Kunst; bei ihnen, wie bei der Herstellung von Karten, 
Planetarien ec. tritt der industrielle Charakter um so mehr hervor, je mehr die 
Massenproduktion und Maschinenthätigkeit vorwiegt; andernteils die Verwandt 
schaft mit Kunst und Wissenschaft. 
IV. Gründung der Unternehmungen. 
Die Person des Gründers. 
Regel ist beim industriellen Betriebe, daß die Verantwortlichkeit für 
die Unternehmung auf einem einzelnen lastet, daß Gewinn und Verlust einem 
einzelnen zugehen. So häufig auch in der Gegenwart die gesellschaftliche 
Form der Unternehmung auftritt, so muß doch die Einzelunternehmung als 
Grundform und Ideal aufgestellt werden. 
Wann mit Vorteil oder ohne Nachteil von dieser Grundform abgegangen 
und die gesellschaftliche Form gewählt werden kann, läßt sich nur unter Berück 
sichtigung der persönlichen Eigenschaften der Unternehmer und ihrer Vermögens 
zustände, unter Berücksichtigung der Art der Unternehmung und endlich unter 
Berücksichtigung der möglichen gesellschaftlichen Form beurteilen. 
Es paßt nicht jeder Unternehmer in einen Gesellschaftsbetrieb und nicht 
jedes Unternehmen eignet sich zu demselben. Da jede Form einer wirtschaft 
lichen Gesellschaft irgend welche Opfer an Selbständigkeit, Unterordnung unter 
ein gemeinsames Statut, oder unter einen Vertrag fordert, so eignen sich un 
gewöhnlich selbständige Unternehmer entweder gar nicht für die Gesellschaftsform 
oder nur dann, wenn sie nachgiebige Gesellschafter finden. Sie wollen volle 
Verantwortung und finden nur in ihr hinreichenden Sporn zur Entfaltung 
ihrer ganzen Kraft. 
Anderseits gibt es Naturen genug, welche eine volle Verantwortlichkeit 
lieber nicht übernehmen und daher sehr gut für die gesellschaftliche Unternehmung 
passen, ja ohne dieselbe gar nicht vorwärts kommen, weil ihnen die Wucht der 
Initiative fehlt. Und selbst die tüchtigste, waghalsigste und selbständigste Unter 
nehmernatur muß sich in ein Gesellschaftsverhältnis fügen, wenn es ihr an Ka 
pital und Kredit fehlt, um die Unternehmung überhaupt oder im erforderlichen 
Umfange ins Leben zu rufen oder fortzuführen. 
Es gibt Unternehmungen, welche sich nicht für alle Gesellschaftsformen 
eignen. Die Gesellschaftsform muß sich daher dem Gegenstande des Unter 
nehmens anpassen. Industrielle Unternehmungen, welche beim Ankauf von 
Rohstoffen ec. und beim Verkauf ihrer Produkte sich nach schnell wechselnden 
Marktverhältnissen richten müssen, können nur unter einer rasch beweglichen Di 
rektion gedeihen und in jenen Gesellschaftsformen, welche auch dem kauf 
männischen Betrieb zugänglich sind. Jene Gesellschaftsformen dagegen, die einen 
verwickelteren, schwerfälligeren Verwaltungsorganismus haben, passen nur für 
Unternehmungen, deren Geschäfte in regelmäßigem Gange sich langsam abwickeln. 
Die Einzelunternehmung ist wie erwähnt die idealste Form, welche höchste 
Leichtigkeit und Freiheit der Bewegung, vollste Verantwortlichkeit für den Er 
folg in sich trägt und daher auch die Thatkraft des Unternehmers in einer 
Weise herausfordert, wie keine andere. Sie hat das Charakteristische, meist 
aus dem Kleinen hervorgewachsen zu sein auf Grund vieljähriger Erfahrungen.
	        
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