IV. Gründung der Unternehmungen.
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Charakter des Werkzeuges, welches aus einer Anzahl von Typen besteht, dessen
Behandlung sorgfältige und gebildete Arbeiter beansprucht und daneben in dem
Anfordernis der Massenproduktion, endlich in dem Umstande, daß der Absatz
im großen einem speziellen Handelszweige überliefert worden ist. Steindruck
Xylographie, Photographie ec. bilden den Übergang von der Kunstindu
strie zur Technik der Kunst; bei ihnen, wie bei der Herstellung von Karten,
Planetarien ec. tritt der industrielle Charakter um so mehr hervor, je mehr die
Massenproduktion und Maschinenthätigkeit vorwiegt; andernteils die Verwandt
schaft mit Kunst und Wissenschaft.
IV. Gründung der Unternehmungen.
Die Person des Gründers.
Regel ist beim industriellen Betriebe, daß die Verantwortlichkeit für
die Unternehmung auf einem einzelnen lastet, daß Gewinn und Verlust einem
einzelnen zugehen. So häufig auch in der Gegenwart die gesellschaftliche
Form der Unternehmung auftritt, so muß doch die Einzelunternehmung als
Grundform und Ideal aufgestellt werden.
Wann mit Vorteil oder ohne Nachteil von dieser Grundform abgegangen
und die gesellschaftliche Form gewählt werden kann, läßt sich nur unter Berück
sichtigung der persönlichen Eigenschaften der Unternehmer und ihrer Vermögens
zustände, unter Berücksichtigung der Art der Unternehmung und endlich unter
Berücksichtigung der möglichen gesellschaftlichen Form beurteilen.
Es paßt nicht jeder Unternehmer in einen Gesellschaftsbetrieb und nicht
jedes Unternehmen eignet sich zu demselben. Da jede Form einer wirtschaft
lichen Gesellschaft irgend welche Opfer an Selbständigkeit, Unterordnung unter
ein gemeinsames Statut, oder unter einen Vertrag fordert, so eignen sich un
gewöhnlich selbständige Unternehmer entweder gar nicht für die Gesellschaftsform
oder nur dann, wenn sie nachgiebige Gesellschafter finden. Sie wollen volle
Verantwortung und finden nur in ihr hinreichenden Sporn zur Entfaltung
ihrer ganzen Kraft.
Anderseits gibt es Naturen genug, welche eine volle Verantwortlichkeit
lieber nicht übernehmen und daher sehr gut für die gesellschaftliche Unternehmung
passen, ja ohne dieselbe gar nicht vorwärts kommen, weil ihnen die Wucht der
Initiative fehlt. Und selbst die tüchtigste, waghalsigste und selbständigste Unter
nehmernatur muß sich in ein Gesellschaftsverhältnis fügen, wenn es ihr an Ka
pital und Kredit fehlt, um die Unternehmung überhaupt oder im erforderlichen
Umfange ins Leben zu rufen oder fortzuführen.
Es gibt Unternehmungen, welche sich nicht für alle Gesellschaftsformen
eignen. Die Gesellschaftsform muß sich daher dem Gegenstande des Unter
nehmens anpassen. Industrielle Unternehmungen, welche beim Ankauf von
Rohstoffen ec. und beim Verkauf ihrer Produkte sich nach schnell wechselnden
Marktverhältnissen richten müssen, können nur unter einer rasch beweglichen Di
rektion gedeihen und in jenen Gesellschaftsformen, welche auch dem kauf
männischen Betrieb zugänglich sind. Jene Gesellschaftsformen dagegen, die einen
verwickelteren, schwerfälligeren Verwaltungsorganismus haben, passen nur für
Unternehmungen, deren Geschäfte in regelmäßigem Gange sich langsam abwickeln.
Die Einzelunternehmung ist wie erwähnt die idealste Form, welche höchste
Leichtigkeit und Freiheit der Bewegung, vollste Verantwortlichkeit für den Er
folg in sich trägt und daher auch die Thatkraft des Unternehmers in einer
Weise herausfordert, wie keine andere. Sie hat das Charakteristische, meist
aus dem Kleinen hervorgewachsen zu sein auf Grund vieljähriger Erfahrungen.