Volltext : Merker, Johann Friedrich Carl: Ueber den Erwerb der Heimath und die solidarische Verpflichtung zur Armenpflege

—  17  —
seines  Aufenthalts=Ortes  unbeschränkt  seyn
müsse,
würde  unabsehbare  Nachtheile  zur  Folge  haben.
Es  ist  nun  aber  wirklich  dieser  Grundsatz  mit  dem
Princip,  die  Verpflichtung  zur  Armenpflege  an  den  einjährigen =
  Aufenthalt  zu  knüpfen,  eng  verflochten  worden.
In  einer  mir  ebenfalls  vorliegenden  Darstellung  wird  jener ¬
  Grundsatz,  als  die  Hauptgrundlage  eines  Gesetzes  wegen ¬
  Verpflichtung  der  Kommunen,  neu  anziehende  Personen =
  aufzunehmen,  dringend  anempfohlen,  und  die  Gründe
für  die  Annahme  eines  solchen  Princips  sind  mit  nicht
minderem  Scharfsinn  vorgetragen,  als  jene  für  den  Grundsatz ¬
  der  Erlangung  des  Heimathsrechtes  durch  einjährigen
Aufenthalt.
Jndessen  haben,  ungeachtet  der  glücklichen  Darstellungsgabe, =
  mit  welcher  dieser  Aufsatz  abgefaßt  ist,  und  bei  aller
darin  entwickelten  Gesetzeskunde,  dennoch,  wie  es  scheinen
will,  irrige  Voraussetzungen,  so  wie  eine  unrichtige  Auffassung ¬
  des  Begriffes  von  der  persönlichen  Freiheit,  zu
unrichtigen  Folgerungen  und  Schlüssen  geführt.
Es  werden  hier,  wie  dies  in  der  neueren  Zeit  so  oft
geschehen  ist,  für  einen  Theil  der  Staats-Einwohner,  und
zwar  für  denjenigen  Theil,  welcher  den  Vollgenuß  der
bürgerlichen  Freiheit  mehr  oder  weniger  durch  eigene  Schuld
verscherzt  hat,  Freiheiten  und  Rechte  in  Anspruch  genommen, =
  durch  deren  Bewilligung  der  achtbarste  Theil  der
bürgerlichen  Gesellschaft,  die  große  Masse  der  unbescholtenen =
  Staats=Einwohner  und  mithin  die  größte  Mehrzahl
derselben,  leicht  in  die  Gefahr  kommen  könnte,  durch  jene
Personen  schwer  verletzt  zu  werden.
Diese  Anforderung  scheint  hauptsächlich  aus  dem
Ferthum  hervorgegangen  zu  seyn,  daß  die  Begünstigung
der  möglichst  ungehinderten  Verstattung  der  Erwerbsgelegenheit =
  für  Jedermann,  nothwendig  mit  der  unErwerb ¬
  d.  Heimath.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer