Full text: Menzel, Adolf: ¬Die Arbeiterversicherung nach österreichischem Rechte

Inhaltsverzeichnis. 
§ 80. Haftung des Betriebsunternehmers gegenüber dem Beschädigten 
I. Voraussetzung für diese Haftung. II. Umfang derselben. 
III. Erweiterung derselben. 
§ 81. Die Haftung dritter Personen gegenüber dem Beschädigten. 
I. Fortbestand der privatrechtlichen Ersatzansprüche. II. Gesetz 
licher Übergang derselben. 
§ 82. Das Verhältnis zur Privatversicherung 
I. Voraussetzungen für den Eintritt in Privatversicherungsver 
träge. II. Wirkungen dieses Eintrittes. 
III. Die Rechtsprechung 
über den Successionsakt. 
Drittes Buch. Die Krankenversicherung. 
Erster Abschnitt. Das Versicherungsverhältnis. 
§ 83. Übersicht 
I. Haftpflicht und Versicherung. II. Die anerkannten Träger 
der Krankenversicherung. III. Die Wirkungen des Versicherungs 
verhältnisses. 
Erstes Kapitel: Der Kreis der versicherten Personen. 
§ 84. 
Die versicherungspflichtigen Personen. 
I. Übersicht. II. Die Verweisung auf das Unfallversicherungs 
gesetz. III. Die übrigen Gruppen der versicherungspflichtigen Per 
sonen. IV. Die Land- und Forstwirtschaft. Direkte Haftpflicht. 
§ 85. Einfluß persönlicher Eigenschaften auf die Versicherungspflicht 
I. Vorbemerkung. II. Die öffentlichen Bediensteten. III. Die 
vorübergehend Beschäftigten. 
§ 86. 
Befreiung von der Versicherungspflicht. 
II. Der Befreiungs 
I. Die Voraussetzungen für die Befreiung. 
akt. III. Die Befreiung der Lehrlinge. 
§ 87. 
Versicherungsberechtigte Personen 
I. Übersicht. II. Die privilegierten Versicherungsberechtigten. 
III. Die Hausgewerbetreibenden. IV. Der korporative Beitritt zur 
Krankenversicherung. 
Zweites Kapitel: Die Bezirkskrankenkassen als Träger 
der Krankenversicherung. 
§ 88. 
Der Bestand der Bezirkskrankenkassen 
I. Ihr Umfang. II. Ihre Errichtung. III. Ihr Statut. IV. In 
halt und Abänderung des Statuts. V. Die Staatsaufsicht. 
§ 89. Der Vorstand 
I. Allgemeines. II. Die Vertretung der Arbeitgeber. III. Wahl 
und Stellung der Vorstandsmitglieder. 
IV. Die Aufgaben des 
Vorstands. 
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