Ob der Jndulk in Mecklenburg nie hätte gelegt
werden sollen, ob er gerecht oder ungerecht, nothwendig =
oder entbehrlich war, darüber ist es jetzt
nicht mehr Zeit zu streiten. Genug daß er besteht.
Aber da er nicht ewig bestehen kann, so kann jetzt
nur noch in Frage kommen: Welche Wege haben
wir zu seinem Aufhören einzuschlagen, und wie
haben wir zu diesem Zweck die Ursachen, die ihn
veranlaßten, zu bekämpfen?
Es ist gar nicht zu leugnen, daß der Jndult
ein Eingriff in die Rechte der Gläubiger ist.
Durch einen Machtspruch des Staats ist ein,
durch beiderseitige Uebereinkunft geschlossener Vergleich =
aufgehoben worden, und es ist den Gläubigern =
die freie Verfügung über ihr Eigenthum
genommen. Eben so unbezweifelt ist es, daß sie
ein Recht an den Staat haben, diese zurückzufordern, =
um so mehr, da mit der Rückkehr von
Frieden und Ruhe und Ordnung, die Kalamitäten
und mit ihnen viele der Ursachen, die ihn forderderten, =
allmählig zu verschwinden anfangen.