Volltext : Materialien des allgemeinen Landrechts zu den Lehren vom Gewahrsam und Besitz, und von der Verjährung

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Besitz.
Erste  Abtheilung.
Dritter  Abschnitt.
Erster  Entwurf
nebst
1)  den  monitis  der  fünf  Mitglieder  der  Gesetz=Commission ¬
  und  des  Regierungs=Präsidenten  v.  Tevenar,
2)  der  Revision  dieser  monita  von  Suarez,
3)  dessen  monitis,  und
4)  den  conclusis  des  Großkanzlers.
Vorerinnerung.
Der  eigentliche  erste  Entwurf,  bei  der  Redaction
der  Materialien  zur  Unterscheidung  des  nachher  im  Druck
erschienenen  so  genannt  *)  ist  aus  der  Umarbeitung  des
Kircheisenschen2)  Entwurfs  und  den  concludirten  Abaͤnderungen ¬
  derselben  hervorgegangen.  Als  Verfasser  nennt  Klein
in  seiner  Selbstbiographie  Suarez;  nach  den  vorhandenen
Materialien  ist  indeß  der  erste  Entwurf  zur  ersten  und  zweiten ¬
  Abtheilung  des  Sachenrechts  von  Klein  selbst  angefertigt ¬
  *).  Daraus  erklaͤrt  sich  die  große  Uebereinstimmung
1)  Bericht  über  die  Redaction,  Mathis  Bd.  XI.  S.  209.
2)  Siehe  S.  41.
3)  Mat.  Bd.  XXIV.  fol.  4.  Vorerinn.  No.  9.  —  Nach  der  kurzen =
  Geschichte  der  Gesetzgebung  in  Klein's  Annalen,  Bd.  I.  S.
XLVI.,  soll  der  Großkanzler  v.  Carmer  selbst  den  ersten  Entwurf
—  sowohl  des  Personen=  als  Sachenrechts  -  ausgearbeitet  haben.  —
            
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