Volltext : Löwenberg, Karl Friedrich Benjamin: ¬Die Verordnungen vom 4ten März 1834, über die Exekution in Civilsachen und über den Subhastations- und Kaufgelder-Liquidations-Prozeß

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Verordnung  über  den  Subhastationsder ¬
  Kalkulatur  die  sämmtlichen  Ansprüche  an  die  Masse
und  den  Betrag  der  letzteren  zusammenstellen  zu  lassen.
Hiernach  ist  das  Landgericht  zu  Gnesen  zu  bescheiden. =

e)  vom  8.  Oktober  1834.  (I.  3179.  Jahrb.  Bnd.  44.  S.
377.)  an  das  Kammergericht:
„Die  Verordnung  vom  4.  März  d.  J.  über  den  Subhastations=Prozeß, ¬
  wegen  deren  Anwendbarkeit  auf  schwebende =
  Kaufgelder=Liquidations=Prozesse  das  Königliche
Kammergericht  in  dem  Berichte  vom  21.  August  d.  J.  wiederholt =
  seine  Bedenken  vorgetragen  hat,  ist  in  ihren  Vorschriften ¬
  so  deutlich,  daß  es  weder  einer  gesetzlichen  Deklaration, =
  noch  specieller  transitorischer  Bestimmungen  bedarf. =

Nach  §.  22.  sind  die  Vorschriften  der  Allg.  Gerichtsordnung =
  Th.  1.  Tit.  51.  §§.  2—50.  in  Betreff  des  Kaufgelder=Liquidations=Prozesses =
  aufgehoben,  und  nach
§.  24.  tritt  die  Verordnung  mit  dem  1.  Mai  in  Gesetzeskraft. ¬
  Es  versteht  sich  daher  ohne  weitere  Bestimmung
daß  vom  1.  Mai  d.  J.  an  nach  den  aufgehobenen
Vorschriften  nicht  weiter  verfahren  werden  darf,  und
es  folgt  hieraus,  daß  von  diesem  Zeitpunkte  ab  die  bereits
anhängigen  Kaufgelder=Liquidations=Prozesse  in  das  Kaufgelder=Belegungs=Verfahren =
  nach  dem  Jnhalte  jener  Verordnung =
  umgeleitet  werden  müssen.  Wenn  übrigens
die  allgemeine  Bestimmung  des  §.  24.  wegen  Eintritts
der  neuen  Verordnung,  welche  in  dieser  Allgemeinheit  auch
die  Kaufgelder=Liquidations=Prozesse  in  sich  begreift,  zusätzlich =
  der  Subhastationsprozesse  noch  besonders  erwähnt, ¬
  so  erklärt  sich  dies  aus  der  Ausnahme,  welche  bei
diesen  hinzugesetzt  wird,  ohne  daß  darum  die  KaufgelderBelegungs=Prozesse =
  von  der  allgemeinen  Regel  der  Umleitung =
  ausgeschlossen  wären.
Die  einzelnen  Schwierigkeiten  und  Jnkonvenienzen,
welche  die  Umleitung  zur  Folge  haben  kann,  und  das  Kollegium =
  in  seinem  obengedachten  Berichte  aufzählt,  werden
            
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