Full text: Lehsten, Carl von: Ueber die Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg und deren günstige und ungünstige Folgen, nebst Vorschlägen zu Ausgleichung der letzteren

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Casse der Anstalt und die andere für den Tage 
lohner, dem er zu dessen nöthigen Bedürfnissen 
davon zutheilt, den Rest für ihn berechnet. 
Der Vorsteher ist bemühet, ihnen Arbeit zu 
schaffen, weshalb in der Umgegend bekannt zu 
machen, daß wer Arbeiter bedarf, sich bei ihm zu 
melden hat. Der Tagelohn beträgt für die Männer 
im Sommer 8, im Winter 7 Schillinge, für die 
Frauen eben so 5 und 6 Schillinge. 
Der Vorsteher registrirt auch täglich, wo jeder 
gearbeitet hat, und muß immer wissen, wo sie ar 
beiten. 
Beschwerden üͤber diesen sind nur bei dem com 
petenten Beamten anzubringen, der die begrüͤndeten 
abstellt und rügt, die falschen aber, nach Befinden, 
ernstlich bestraft. Diejenigen, denen auswärts oder 
bei der Anstalt keine Arbeit nachzuweisen, müssen 
im Hause beschäftigt werden mit Spinnen, Körbe 
flechten, Arbeiten in Holz rc., wozu der Vorsteher 
das Material aus der Casse anschafft und mit dem 
Ertrag eben so verfährt, wie mit dem Tagelohn, 
nach Abzug der Auslage. 
Die Anstalt muß sich selbst erhalten; zum An 
fang muß jedoch von jeder betreffenden Amtsarmen 
casse ein angemessener, baarer Vorschuß niedergelegt 
und solcher nach und nach, nach Möglichkeit wieder 
abgetragen werden. 
Die vorbehaltene Instruction fuͤr Vorsteher und 
Wächter, wie das Reglement für die Aufgenommenen, 
würden demnaͤchst sorgfaͤltig zu entwerfen sein.
	        
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