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der jetzigen Wohlfeilheit dieses verderblichen Getränkes;
und bald verläßt er sich denn auf die Armencasse, ver
zichtet gänzlich auf alles Umherlaufen nach Arbeit und -
bettelt oder stiehlt, wozu sich denn die kleine Familie auch
bald gewöhnt: a bove majori discit arare minor! —
Wäre aber ein wirklicher Mangel, wäre nicht vielmehr
in der Regel Überfluß an Tagelöhnern vorhanden, so
würde auch solchem Unheil, wenigstens größtentheils, zu
steuern sein, die Obrigkeiten würden, der Ordnung und
ihrer Armencasse zu Gefallen, wohl Beschäftigungen für
ihre Müssiggänger auffinden und diese dazu anzuhalten
wissen.
So ist denn in der That jene Hefe der Bevölkerung,
jener Überfluß an Einliegern nachtheilig, eine Last nicht
allein der Commüne, der sie angehören, sondern des ganzen
Landes; nicht bloß in so ferne überhaupt alle Einwohner,
die sich nicht zu ernähren wissen, begreiflich eine Last des
Landes sind, sondern auch, weil solche Müssiggänger
meistens bald allen Gefühlen für Rechtlichkeit absagen
und zu Gewerben sich nach und nach gewöhnen, die
auch den letzten Funken von Ehrlichkeit ersticken und sie
nebst ihren verwahrloseten Kindern unheilbarer Verworfen
heit überantworten.
Möchte demnach der Zwang, jedoch unter anderer
Gestalt, wiede
kehren, der vor Aufhebung der sogenannten
Leibeigenschaft den Heirathslustigen aus der arbeitenden
Classe die Vernunft zu Rathe zu ziehen gebot; nämlich
ein Zwang nach gesetzlicher Bestimmung und festen
Regeln, berechnet auf den allgemeinen, wie auf den in
dividuellen Wohlstand der Landbewohner dieser Classe,
nicht wie vormals nach Willkür, deren Anwendung
allemal verletzt.