Full text: Lehsten, Carl von: Ueber die Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg und deren günstige und ungünstige Folgen, nebst Vorschlägen zu Ausgleichung der letzteren

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Wirthschaftsschlendrien nicht mehr; sie erkennen, welcher 
Verbesserungen, welcher erhöhten Cultur, Acker und 
Wiesen fähig und bedürftig sind und säumen nicht, solche 
in Zeiten, ehe der Contract sich mehr und mehr dem 
Ende nähert, anzuwenden. Dies geschieht durch Mergeln, 
heilsame Abgrabungen, Reinigung und Überrieselung der 
dazu geeigneten Wiesen rc. Dazu gehören mehr arbeitende 
Hände, als ihnen für die Regel zu Gebote stehen, und 
sie dingen fremde Tagelöhner, möglichst aus benachbarten 
Dörfern. Wenn nun zufällig mehrere benachbarte Land 
wirthe solcher fremden Tagelöhner bedürfen, so können 
für kurze Zeit, vielleicht für Monate Concurrenzen ent 
stehen, die den gewöhnlichen Tagelohn steigern, oder 
einen wirklichen Mangel brauchbarer Arbeiter veranlassen, 
da um die nämliche Zeit auch der Torfstich und andere 
Forstarbeiten, Wegebesserung rc. die tüchtigen Arbeiter in 
Anspruch nehmen. 
Diese Concurrenz, dieser scheinbare Mangel an Ar 
beitern hört aber auf, sobald die außerordentlichen Ar 
beiten bei den Landgütern aufhören, also nicht allein in 
denen Jahreszeiten, wo solche für das Jahr ruhen, sondern 
auch nach Ablauf der Jahre, in denen der Pächter großer 
Güter ein Capital auf Verbesserungen anlegt, das er in 
den übrigen Contractsjahren wieder mit guten Zinsen zu 
erwerben hofft. 
Es begiebt sich daher oft, daß Einlieger aus einem 
Dorfe, das im vorigen Jahre nicht Arbeiter genug für 
die Nachbaren liefern konnte, im nächsten Jahre in ent 
fernten Gegenden Arbeit suchen müssen, oft ohne sie zu 
erlangen, woraus denn erhellet, daß Mecklenburg keinen 
Mangel an Arbeitern hat, vielleicht im Gegentheil einen 
nachtheiligen Überfluß. 
Nach¬
	        
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