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Wirthschaftsschlendrien nicht mehr; sie erkennen, welcher
Verbesserungen, welcher erhöhten Cultur, Acker und
Wiesen fähig und bedürftig sind und säumen nicht, solche
in Zeiten, ehe der Contract sich mehr und mehr dem
Ende nähert, anzuwenden. Dies geschieht durch Mergeln,
heilsame Abgrabungen, Reinigung und Überrieselung der
dazu geeigneten Wiesen rc. Dazu gehören mehr arbeitende
Hände, als ihnen für die Regel zu Gebote stehen, und
sie dingen fremde Tagelöhner, möglichst aus benachbarten
Dörfern. Wenn nun zufällig mehrere benachbarte Land
wirthe solcher fremden Tagelöhner bedürfen, so können
für kurze Zeit, vielleicht für Monate Concurrenzen ent
stehen, die den gewöhnlichen Tagelohn steigern, oder
einen wirklichen Mangel brauchbarer Arbeiter veranlassen,
da um die nämliche Zeit auch der Torfstich und andere
Forstarbeiten, Wegebesserung rc. die tüchtigen Arbeiter in
Anspruch nehmen.
Diese Concurrenz, dieser scheinbare Mangel an Ar
beitern hört aber auf, sobald die außerordentlichen Ar
beiten bei den Landgütern aufhören, also nicht allein in
denen Jahreszeiten, wo solche für das Jahr ruhen, sondern
auch nach Ablauf der Jahre, in denen der Pächter großer
Güter ein Capital auf Verbesserungen anlegt, das er in
den übrigen Contractsjahren wieder mit guten Zinsen zu
erwerben hofft.
Es begiebt sich daher oft, daß Einlieger aus einem
Dorfe, das im vorigen Jahre nicht Arbeiter genug für
die Nachbaren liefern konnte, im nächsten Jahre in ent
fernten Gegenden Arbeit suchen müssen, oft ohne sie zu
erlangen, woraus denn erhellet, daß Mecklenburg keinen
Mangel an Arbeitern hat, vielleicht im Gegentheil einen
nachtheiligen Überfluß.
Nach¬