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Die ländlichen Tagelöhner in ihrer jetzigen Ver
fassung finden gar keine Veranlassung, ihre gute Seite
auszukehren, sie werden vielfach getreten und gedrückt,
von einer Stelle zur anderen geschoben und müssen, wenn
sie sich an einem Orte niederlassen, schon darauf denken,
wo sie nächsten Gallen bleiben sollen, und dennoch für
die
Frist von einem Jahre etwa, die ihnen Geduld und
Ausharren vielleicht erwirbt, sich allen Druck, alle Miß
handlungen gefallen lassen, womit mancher gefühllose,
hartherzige Dienstherr seine Leute behandelt, um so sicherer
behandeln kann, je näher die Zeit für den bejahrten
Tagelöhner rückt, wo ihm die Hoffnung auf anderes
Unterkommen schwindet und er obdachlos zu werden
fürchten muß. Dabei muß Treu' und Glaube unter
gehen, auch die besten Anlagen verwandeln sich, auch
die rechtlichsten Gesinnungen weichen der Noth, der bitteren
fahrung — die nur zu häufig über die Tagelöhner
kommt — daß ihnen Treulosigkeit und Betrug dieselben
Früchte bringen, wie Treue und Ehrlichkeit; daß ein
diebischer, fauler, gewissenloser Camerad sich eben so gut,
vielleicht per fas et nefas noch besser steht wie der, der
seinem Herrn treu und fleißig dienet, der ihm gerne lebens
lang dienen möchte, wenn -- das Gesetz nicht dazwischen
träte und den Dienstherren warnte, daß er sich nicht
Familien auflade, die er früh oder spät
aus seiner Tasche
erhalten muß.
Gegen das Bild eines solchen, von einem Orte zum
anderen gejagten Familienvaters stelle man nur das Bild
eines Hoftagelöhners, der sich in der glücklichen Über
zeugung niederläßt: Hier kannst du ruhig bleiben so
lange du den Ruf eines treuen, ehrlichen Mannes
bewahrest, so lange du den Gesetzen gehorchest und
deine Pflicht erfüllst. Hier kannst du deine Kinder auf¬