Inhaltsverzeichnis : Magazin für die gesammte Rechtsgelahrtheit (Jg. 1 (1789))

würdigen  Männern,  mit  denen  ich  in  Verbindung  stehe,  der
gleichen  vorzuwerfen,  welches  sie  sich  nie  zu  Schulden  kommen -
  ließen.  Es  sollte  zur  Einleitung  der  Vorlesungen  auf  den
mehrsten  teutschen  Akademieen  dienen,  und  daß  denn  da  hin
und  wieder  so  etwas  passire,  kann  nur  der  bezweifeln,  der  die
Herren  Akademiker  nicht  für  bloße  Sterbliche  gelten  lassen  will
K.
Vorlage:
Max-Planck-Institut  für
Trier
Ha
Stadtbibliothek  Weberbach
europäische  Rechtsgeschichte

DFC
            
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