Volltext : Künssberg, Heinrich: ¬Das Recht der Deutschen in seinen geschichtlichen Grundlagen und seiner Fortbildung

121
—  dieß  Alles  darf  keineswegs
pflege  zu  scheuen
befremden:  denn  Aehnliches  geschieht  in  allen  umfassenderen ¬
  Partheikämpfen.
XXV.
Die  Kirchenreformation  und  der  Landfriede.
Wahr  ist  es:  zu  keiner  Zeit  war  deutsche  Nationalität ¬
  und  deutsche  Sprache  so  sehr  gefährdet,
wie  damals,  als  der  Sieg  des  römischen  Rechts
in  Deutschland  entschieden  und  das  Kirchenwesen
noch  durchaus  ein  römisches  war.  Damit  das  deutsche -
  Volk  nicht  sich  selbst  verlor  und  entfremdete,
war  jener  große  nationale  Aufstand  nöthig,  welcher
unter  dem  Namen  der  Kirchenreformation  des  sechzehnten ¬
  Jahrhunderts  bekannt  und  im  Wesentlichen
nichts  anderes  ist,  als  eine  Emancipation  des  Volkes ¬
  vom  Römerthum  in  Kirchenverfassung  und
Dogma.  Nicht  nur  die  Herrschaft  des  Pabstes,
sondern  auch  das  ganze  Priesterthum  auf  der  Erde
und  der  Chor  der  fürsprechenden  Heiligen  im  Himmel ¬
  und  der  zu  diesem  Vermittlungs-Apparat  gehörige ¬
  Ceremonien-,  Abstinenzen-,  Bilder-  und
Reliquiendienst  wurde  negirt;  nur  ein  Vermittler
sollte  noch  zwischen  Gott  und  dem  Menschen  seyn,
nämlich  der  Gottmensch  Christus  und  nur  der  Gott¬
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer