§. 70. Heutiges Recht.
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Andere Rechte verlangen aber ganz im Gegensatz davon
bei letztwilligen Verfügungen die Hinzuziehung des Geschlechts24 ¬
vormunds ganz unbedingt
Ausnahmsweise sind nur folgende Geschäfte der Weiber
ohne Zuziehung des Vormunds überall gültig: 1) alle Geschäfte, ¬
welche die Besorgung des Haushalts betreffen 25, 2
solche, welche in jeder Rücksicht ihrer Willkühr entzogen
sind, z. B. wegen einer gesetzlichen Vorschrift oder eines vorhergehenden ¬
gültigen Vertrags, wie beim pactum de retrovendendo ¬
26; dieß kann aber von nothwendigen Veräußerungen
Verträge, Schenkungen auf den
dann Leinwand u. Flachs zu
Todesfall, Eheberedungen, oder
ihres Hauses nothdurft". Hamauf ¬
andere Art abgefaßt
burg. Stat. II. 8, 1. „Die (Frau)seyn, -
erforderlich."
so der Kaufmannschaft nicht zuge24) ¬
Dahin gehören z. B. die
than ist, kann ohne ihres Mannes
Hamburg. Stat. III. 1, 13. „Feroder -
ihrer Vormünder Wissen u.
ner mögen auch von wohlgewonVollbort, ¬
außerhalb Leinwand
nenem Gut kein Knabe unter 18
u. Flachs, zu des Hauses
Jahren, noch eine Frauens=Person,
Nothdurft gehörig, nichts besie ¬
sey ledig oder verheyrahtet, ohne
ständiglich contrahiren." Was diese
Vormund in ihrem Testamente
Artikel in Beziehung auf die Conoder ¬
letzten Willen etwas vergeben.
tracte über Leinwand und Flachs
In den Herzogthümern Schleswig
enthalten, wird in Lübeck und Hamund -
Holstein müssen die Weiber
burg auf Alles, was für den Beüberall, ¬
nur mit Ausnahme von
darf des Haushalts angeschafft wird,
Eiderstedt, einen Curator zu letztausgedehnt; ¬
s. Mevius ad i. Lub.
willigen Erklärungen hinzuziehen;
III. 6, 13. nr. 4—6 u. Gries
***
s. Paulsen Schlesw.=Holst. PriComment. ¬
Bv. 1. S. 19. No.
vatr. (Ausg. 2.) §. 199. Ueber die
Code Napoléon als Landr. f. BaFrage, ¬
wie weit nach dem heutigen
den. §. 515 g. „Ohne Beystand
Lübischen Rechte die Weiber bei
können abgethan werden Geschäfte,
welche zu der ordentlichen
richtung letztwilliger Verfügungen
einen Geschlechtsvormund hinzu zieHaushaltungsführung =
gehören"; ¬
vergl. auch ebendas.
hen müssen, s. Pauli Abh. a. d.
§. 515 a. Lauterbach Diss.
Lüb. R. Th. 3. S. 446.
de aere alieno §. 74. Consil. Tu25) ¬
s. z. B. Rev. Lüb. R. III.
bing. Tom. IX. Cons. 17. nr. 42.
6. 13. „Es kan keine Fraw —
26) Mevius ad i. Lub. 1. 10,
mehr kauffen, ohne ihres Mannes
1. nr. 47 ct 49.
oder ihrer Vormunder Wissen,
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Kraut's Vormundsch. Th. II.