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hin angewiesen'), nach einer zehnjährigen Dauer aber diese Anstalt.
deren Kosten aus dem sogenannten Webergroschen bestritten worden
waren, wieder aufgelassen. Da überhaupt diese Art von Beförderungsmitteln ¬
der gehegten Erwartung nicht immer entsprochen hatte,
und zum Theile durch die allmählige Ausdehnung des ProhibitivSystemes ¬
auf die meisten ausländischen Fabriks-Waaren überflüßig
geworden sind, so kamen dieselben auch späterhin nicht ferner in Anwendung. ¬
§ 441.
Insbesondere hat die Staatsverwaltung den Ankauf jener
Waaren, welche für die unmittelbaren Bedürfnisse
des Staates, selbst erforderlich waren, auch nur bey inländischen ¬
Gewerbsleuten zu bewirken befohlen, in so weit sie nach
ihrer Beschaffenheit jenen Bedürfnissen entsprachen. In früheren Zeiten ¬
wurden daher die Regimenter angewiesen, sich vorzüglich der inländischen ¬
Erzeugnisse zu ihrer Montirung zu bedienen; nur in Nothfällen ¬
sollte ihnen der Bezug ausländischer Fabricate erlaubt werden*). ¬
Als im J. 1767 in jedem Lande für die dort bequartirten Regimenter ¬
eine eigene Militär-Oekonomie-Commission errichtet worden
war, erhielten dieselben die ausdrückliche Weisung, die erforderlichen
Materialien zu den Montirungs-Stücken, als: Tuch, Boy, Leinen, ¬
Leder, Strümpfe u. s. w. nur von inländischen Fabriken und
Manufacturen abzunehmen, wenn sie in gehöriger Qualität zu haben ¬
sind 3), und noch im J. 1817 wurde in Böhmen zu dem nämlichen ¬
Zwecke eine Leinwand-Einkaufsanstalt genehmigt, welcher jährlich ¬
zur Ausführung der bedeutenden Bestellungen für die MilitärBedürfnisse ¬
auch namhafte Vorschüsse bewilligt werden. An andere
Gewerbsleute ergiengen Aufforderungen zur Vervollkommnung ihrer
Erzeugnisse mit der Zusicherung, daß die Staatsverwaltung nach
hergestellter Tüchtigkeit ihrer Fabricate sich derselben vorzüglich bedienen ¬
werde *). Bey außerordentlichen Stockungen des Absatzes hat
1) Hof=Rescript vom 23. Februar 1755 § 5.
2) Hof=Decret vom 21. Februar 1764.
3) Hof=Decret vom 46. Julius 1767.
4) Hof=Decret für Böhmen vom 9. Junius 1786 wegen Verbesserung der PapierErzeugung. =