fullscreen : Ertl, Moriz: ¬Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Deutschland

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6.  Das  Capital  muss  mindestens  im  Jahre  einmal  umgesetzt  werden:
im  anderen  Falle  tritt  eine  sachgemäße  Reducierung  des  Credits  für  das
folgende  Jahr  ein.
7.  Der  nach  Jahresabschluss
sich  eventuell  ergebende  Saldoschuldbetrag
des  Contocorrentinhabers  ist  innerhalb  zweier  Monate  zu  begleichen,  falls
eine  Neuordnung  nicht  eingetreten  ist.
8.  Für  den  Geschäftsverkehr  mit  der  Genossenschaftbank  erkennen  die
Einzelgenossenschaften  den  Büchern  der  Genossenschaftsbank  Beweiskraft  und
der
dem  Vorstande  das  Recht  zu,  wechselmäßige  Verbindlichkeiten  außerhalb
laufenden  Rechnung  geltend  zu  machen.  Die  letztere  Bestimmung  gilt  nur
den  Fall,  dass  Discontowechsel  ausnahmsweise  durch  die  Einzelgenossenschaften
in  den  Verkehr  kommen;  in  der  Regel  ist  der  Discontowechselverkehr  ausgeschlossen.
9.  Beträge  bis  zu  3000  Mark  werden  spätestens  innerhalb  vier,  solche
bis  zu  6000  Mark  in  längstens  acht  und  solche  über  6000  Mark  in  zehn
Tagen  nach  ergangener  Aufforderung  von  der  Genossenschaftsbank  an  die
Mitglieder  ausgezahlt,  sofern  die  vorgeschriebenen  Bedingungen  der  Sicherheit
bei  der  Darlehensforderung  seitens  der  letzteren  bereits  erfüllt  sind.  Beträge
von  dem  Guthaben  des  Contoinhabers  sind  sofort  zahlbar.
10.  Alle  von  den  Mitgliedern,  bezw.  für  die  Mitglieder  vereinnahmten
Beträge  werden  denselben  einen  Tag  nach  Eintreffen  bei  der  Genossenschaftsbank ¬
  gutgeschrieben,  resp.  von  diesem  Termin  an  verzinst;  wenn  dieser  Tag
ein  Sonn=  oder  Feiertag  ist,  vom  nächstfolgenden  Werktage  an;  die  an  und
für  die  Mitglieder  verausgabten  Beträge  werden  denselben  am  gleichen  Tage
belastet  und  sind  von  da  ab  zu  verzinsen.
11.  Die  Bestimmung  der  Zins=  und  Provisionssätze  bleibt  der  Beschlussfassung ¬
  des  Vorstandes  überlassen,  welcher  die  Zustimmung  des  Aufsichtsrathes
einzuholen  hat.  Aenderungen  können  jederzeit  erfolgen  und  müssen  unter  Mittheilung ¬
  des  Termines  zur  Kenntnis  der  Contoinhaber  gebracht  werden.
12.  Für  je  4500  Mark  Credit  oder,  falls  der  Umsatz  zu  Grunde  gelegt
wird,  für  je  45.000  Mark  Umsatz  wird  der  Besitz  eines  Geschäftsantheiles  der
Genossenschaftsbank,  e.  G.  m.  b.  H.,  zu  Halle  a.  S.  vorausgesetzt.
13.  Diese  Geschäftsbedingungen  können  in  dringenden  Fällen  durch  einstimmigen ¬
  Beschluss  des  Vorstandes  und  Aufsichtsrathes  Aenderungen  erfahren,
welche  von  der  Generalversammlung  nachträglich  zu  genehmigen  sind.
Fünfter  Abschnitt.
Isolierte  Verbände.
Die  landwirtschaftliche  Creditorganisation  in  Baiern."
A.  Entwicklung.
Die  Landesorganisation,  zu  der  sich  der  überwiegende  Theil  der  Sparund ¬
  Darlehenscassenvereine  im  Königreich  Baiern  zusammengeschlossen  hat,
*)  Diese  Schilderung  wurde  der  besseren  Uebersicht  halber  in  den  Abschnitt  Isolierte  Verbände
aufgenommen,  obwohl  der  baierische  Landesverband  seit  Juli  d.  J.  der  Offenbacher  Organisation
beigetreten  ist.
            
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