Full text: Horn, Arnold: Zur Reform des deutschen Civilprozesses

Vorrede. 
Schneller als damals gedacht, erfüllt sich des Verfassers 
Voraussage, die dem hier als Anhang auszugsweise folgen 
den in den Annalen der bad. Gerichte Jahrgang 1889 ver 
öffentlichten Aufsatz über Reform des Civilprozesses einleitend 
vorausgeschickt war, daß man über kurz oder lang an die 
Reform unsers im Anfang so hoch gepriesenen Gerichtsver 
— 
fahrens, 
insbesondere des landgerichtlichen 
heran 
treten müsse. Nach wiederholten Zeitungsnachrichten be 
schäftigt sich nämlich die Reichsregierung mit dem Plane, 
die Kollegialgerichte durch erhebliche Zuständigkeitser 
weiterung der Amtsgerichte zu entlasten. Es werden daher 
im gegenwärtigen Zeitpunkt die Reformideen des Verfassers 
vielleicht einige Beachtung finden, zumal derselbe in der 
nachfolgenden neuen Arbeit auf Grund eingehender Studien 
bemüht war, denselben in historisch-kritischer Methode eine 
wissenschaftliche Grundlage zu geben. Da ein Praktiker, 
nach zwanzigjähriger Anwaltsthätigkeit, dieser letztern Auf 
gabe sich unterzog, so wird eine gewisse Nachsicht seitens 
der Rechshistoriker von Fach wohl erwartet werden dürfen. 
Freiburg i. Brsg., Januar 1893. 
Der Verfasser.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer