Vorrede.
Schneller als damals gedacht, erfüllt sich des Verfassers
Voraussage, die dem hier als Anhang auszugsweise folgen
den in den Annalen der bad. Gerichte Jahrgang 1889 ver
öffentlichten Aufsatz über Reform des Civilprozesses einleitend
vorausgeschickt war, daß man über kurz oder lang an die
Reform unsers im Anfang so hoch gepriesenen Gerichtsver
—
fahrens,
insbesondere des landgerichtlichen
heran
treten müsse. Nach wiederholten Zeitungsnachrichten be
schäftigt sich nämlich die Reichsregierung mit dem Plane,
die Kollegialgerichte durch erhebliche Zuständigkeitser
weiterung der Amtsgerichte zu entlasten. Es werden daher
im gegenwärtigen Zeitpunkt die Reformideen des Verfassers
vielleicht einige Beachtung finden, zumal derselbe in der
nachfolgenden neuen Arbeit auf Grund eingehender Studien
bemüht war, denselben in historisch-kritischer Methode eine
wissenschaftliche Grundlage zu geben. Da ein Praktiker,
nach zwanzigjähriger Anwaltsthätigkeit, dieser letztern Auf
gabe sich unterzog, so wird eine gewisse Nachsicht seitens
der Rechshistoriker von Fach wohl erwartet werden dürfen.
Freiburg i. Brsg., Januar 1893.
Der Verfasser.