Full text: Handbuch des Nieder-Oesterreichischen Lehenrechtes (Theil 1)

VI 
tung erforderliche Geschichte des Landes noch nicht hin 
länglich bearbeitet ist. Indessen hat der Verfasser es doch 
gewagt, eine Darstellung des Nieder=Oesterreichischen 
Lehenrechtes zu verfassen. Er mißkennet nicht, daß die 
ser seiner Arbeit noch die erforderliche Stufe der Voll 
kommenheit mangelt; da aber dieses Feld bisher sich bey 
nahe noch ganz unbebaut befindet, so glaubt er doch ei 
nigen Dienst dadurch zu leisten. 
Die Gründe, welche ihn bewogen haben, diesen 
Versuch zu machen, sind. | | 
Erstens: Die Betrachtung, daß das Lehenwesen 
so wohl, als in sub 
in Rieder=Oesterreich in objective 
jectiver Hinsicht fehr bedeutend ist, und allerdings die 
Aufmerksamkeit der Staatsverwaltung verdient. Es be 
findet sich beynahe der achte Theil der zwey Provinzen 
ob und unter der Enns noch unter dem Lehenbande. Bloß 
der landesfürstliche Lehenhof zählt über 11,000 Lehen 
Entien, und hierunter mehrere Herrschaften und grö 
ßere Güter. — Das gegenseitige Verhältniß zwischen 
den Lehenherren und den Vasallen nahet sich bis auf ei 
nige wenige Ausnahmen noch ganz der Urbestimmung, und 
kann daher als streng lehenrechtlich angefehen werden. 
Zweytens: Das dringende Erforderniß, daß zu 
jeder Amts=Operation, welche in Bezug auf die hier 
ländigen Lehen vorgenommen werden will, immer eine 
genaue Kenntniß des Rechtsverhältnisses nothwendig ist. 
Denn wird eine allgemeine Allodialisirung, wie es der 
Verfasser sehnlich wünscht, eingeführt, so muß vorher 
in den Lehen 
gehörig liquidirt, und das gegenseitige, 
rechten gegründete Verhältniß des Lehenherrn und des 
Lehenmannes erhoben werden. Wie kann solches mit Zu=
	        
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