Full text: Handbuch des Nieder-Oesterreichischen Lehenrechtes (Theil 1)

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5. Hat der Lehenherr das Recht auf die Laude 
mien oder Lehentaxen (§. 44.). Die General-Man 
date vom 27. Julius 1559 in Cod. austr. Part. I. pag. 773. 
(im Anhange), vorzüglich aber vom 1. December 1582 (im 
Anhange), dann vom 13. Aprill 1665 in Cod. austr. Part. I. 
pag. 775 (im Anhange) beschränken aber dieses Recht, in 
dem dadurch strenge untersagt wird, die Lehenleute gegen 
das Herkommen mit Taxen zu beschweren. Diese Gesetze sind 
auch wirklich bis nun genau befolget worden; daher die 
eigentlichen Lehentaxen so geringe, oft gar unbedeutende 
Beträge ausmachen k). Jndessen verbleibt dem Lehenherrn 
die Befugniß, sich bey eintretenden besonderen Fällen die so 
genannten Ehrenschätze zu bedingen; so wie überhaupt 
dießfalls die Erfahrung aus den älteren Verhandlungen leh 
ret, daß es von je her hier zu Lande gewöhnlich war, dem 
Lehenvertrage besondere Stipulationen beyzufügen. 
6. Kann der Lehenherr, wenn Lehendienste stipu 
lirt worden sind, und solche zu leisten es noch üblich ist 
dieselben mit Ernst, unter Bedrohung des Verlustes des 
Lehens, fordern, und gegen den Vasallen, welcher seiner 
Schuldigkeit Genüge zu thun unterläßt, mit der Einzie 
hung des Lehens vorgehen; wie dann daher die Besitzer 
der Erbämter vermöge höchster Resolution vom 8. May 1791 
alle drey Jahre ihre Ubication anzuzeigen verbunden sind, und, 
falls sie dieser Schuldigkeit durch einen Zeitraum von zehn 
Jahren nicht nachkommen, ohne weiters des Lehens verlustig 
erklärt werden. Endlich 
7. hat der Lehenherr das Recht der Lehenge 
richts 
f) Die so genannten Lehentaxen sind so gering bemessen, daß selten 
mehr als 20 fl. lehenherrliche Taxe für ein Lehen bezahlt werden 
(§. 44.). Dieselben haben ihren Ursprung in Zeiten erhalten, wo 
das Geld einen weit höheren Werth hatte. Aus den ältesten Acten 
ist zu ersehen, daß schon diese nähmlichen Taxbeträge bestanden 
als nach den noch vorhandenen damahligen Schätzungen der Metzen 
Korn 4 bis 6 kr. und der Metzen Hafer 2 bis 3 kr. galt.
	        
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