Full text: Handbuch des Nieder-Oesterreichischen Lehenrechtes (Theil 1)

XIV 
sondern auch die Quellen und Gründe der dießfälligen 
Gesetzgebung anzugeben, um angemessen dem Geiste der 
selben die Lehenrechts-Normen zu erklären. Als Re 
sultat veroffenbaret sich, daß das Lehen-Institut re 
latio auf den Staat jene Anstalt war, wodurch die 
Erhaltung der Armee und die Salarirung der Staats 
beamten bedeckt wurde, und daß allerdings die noch 
vorhandenen Ueberbleibsel dieser gestifteten Reah-Be¬ 
soldung einige Aufmerksamkeit verdienen. 
Der zweyte Theil begreift, nebst einer Schil 
derung des landesfürstlichen Lehenwesens in Nieder 
* 
Oesterreich: 
1) die Darstellung der durch besondere Verordnungen 
bestimmten Eigenheiten der landesfürstl. Lehen, dann 
2) die Ansichten, welche bey der Beurtheilung der lan¬ 
desfürstl. Lehen wegen der in einer Person zusam= 
mentreffenden Lehenherrlichkeit und Staatsoberge¬ 
walt eintreten, endlich 
3) eine ausführliche Behandlung der Materie von 
den Lehengnaden ut der Ausdehnung ihrer Wir¬ 
kung in sich. 
Dem Ganzen ist unter dem Titel: Anhang, eine 
vollständige Sammlung aller bekannten landesfürstlichen 
Verordnungen, welche auf das Nieder=Oesterreichische 
Lehenwesen überhaupt, oder nur auf die landesfürstlichen 
Lehen Bezug haben, in chronologischer Ordnung bey 
gefügt. Diese Sammlung zeichnet sich durch Vollstän 
digkeit und Echtheit aus. Der Verfasser hat alle zur Be 
kanntmachung geeigneten landesfürstlichen Vorschriften 
in Lehensachen mit der ihm möglichsten Genauigkeit ein 
geschaltet. Es befinden sich darunter mehrere ältere Pa¬
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer