Vorrede.
XIII
ren Sinn und Bedeutung zu wissen. Aus dieser Ur
sache habe ich bei der Zusammenstellung der extrahir
ten Gesetze mit diplomatischer Genauigkeit verfahren.
Nur allein in der Citirung der Parallelstellen habe
ich mir die Freiheit genommen, Alleg anzuzeigen, was
als Bestätigung oder als Ausnahme einer gegebenen
Vorschrift anderswo vorkommt. Die Menge der of
fenbaren Druckfehler in diesen Citaten der Gerichts
ordnung, die Unmöglichkeit, einen zureichenden Grund
abzusehen, warim an einigen Orten Parallelstellen an
gezeigt worden sind, an andern nicht; endlich die Er
sparung des Raumes, der bei einem anderweitigen
Verfahren wichtigeren Notizen den Platz weggenom
men hatte: haben mich dazu bewogen.
Eben diese Menge der in diesem Titel vorkom
menden Druckfehler, noch mehr die offenbar mangel
hafte Verbindung in einigen Stellen haben mich auf
die Vermuthung gebracht, daß der Abdruck des 5osten
Titels der A. G. O. von einem Manuscripte gesche
hen seyn muͤsse, in welchem Vieles nachgetragen und
corrigirt worden. Abgesehen hiervon bleiben die in
dem gegenwaͤrtigen Bande des Commentars behan
delten beiden Titel der Gerichtsordnung immer dieje
nigen, welche dem Commentator das weiteste Feld
eroͤffnen, aber auch die groͤßten Schwierigkeiten ver
ursachen. Dies aus einem doppelten Grunde. Der
Gesetzgeber hat sich nicht ausschließlich mit dem For
mellen des Prozesses beschaͤftiget, sondern noch damit
eine Menge materieller Festsetzungen verknuͤpft, durch