Volltext : Beitrag zur Lehre von der Bürgschaft nach hamburgischem Rechte ([1])

Vorwort.
Einige  Freunde,  denen  ich  die  nachstehende ¬
  Abhandlung  mittheilte,  riethen
mir,  dieselbe  dem  Drucke  zu  übergeben,
weil  sie  so  dem  Einen,  oder  dem  Anderen
nützlich  werden  könne.  —  Diesem  Rathe
bin  ich  gefolgt.
Der  Verfasser.
Hamburg,  den  20.  Aug.  1840.
            
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