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4. wenn der er nannte Advocat in der bestimmten Zeit um
die Zulassung der Eidesleistung nicht ansucht (oben §. 25),
oder sein Amt nicht antritt;
5. wenn er von den Strafgerichten eines strafbaren Concurses,
eines Verbrechens, eines aus Gewinnsucht hervorgegangenen Vergehens,
oder einer solchen Uebertretung schuldig erkannt worden ist, die auch
seine Unfähigkeit zur Advocatur nach sich ziehen (oben §. 20);
6. wenn in Folge einer Disciplinar-Untersuchung die Ent
setzung rechtskräftig ausgesprochen wird — so lange nicht wieder eine
Rehabilitirung stattfindet.
Endlich liegt es in der Natur des Befugnisses, daß es mit dem
Tode des Berechtigten erlischt (s. oben §. 42).
Daß ein Advocaten=Befugniß erloschen sei, ist von dem Oberge
richte, nachdem es hievon durch eigene ämtliche Wahrnehmung oder
durch Anzeige von Seite anderer Behörden oder der Advocatenkammer
und des Advocatenausschusses Kenntniß erhalten hat, auszusprechen,
dem Justizministerium anzuzeigen, den ihm unterstehenden Gerichtsbe
hörden sowohl, als der Advocatenkammer und dem Advocaten-Ausschusse
wo solche bestehen, bekannt zu machen und die allenfalls nothwendige
Einleitung zur Wiederbesetzung des vacanten Platzes (z. B. durch Con
cursausschreibung) zu treffen
§. 50.
II. Von den Notaren,
A) Zweck des Notariatsinstitutes im Allgemeinen.
Unter Notaren versteht man Personen, welche von einer öffent
lichen Autorität berufen sind, um über vorkommende rechtliche Ange
legenheiten auf Verlangen der Interessenten vollen Glauben verdienende
Urkunden zu errichten und auszufertigen *2). Man nennt die von
*) Vergl. §§. 62 und 63 der ungar. siebenb. Adv. O.
2) Dieß wenigstens früher und auch jetzt noch vorherrschend in Deutschland.
Anders in Frankreich. Das französische Notariat ist davon sehr verschieden.
Nach der französischen Einrichtung
nach dem Gesetze v. 16. März 1803 bil
den die Notare einen geschlossenen
Stand, welchem ausschließend nicht nur
die ganze documentirende freiwillige Gerichtsbarkeit übertragen ist, sondern
welchem noch manche andere Geschäfte in nicht streitigen Rechtsstreitigkeiten