Full text: Deutsches Privatrecht (3)

Inhaltsverzeichnis. 
(Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.) 
Dritter Abschnitt. 
Schuldrecht. 
Erstes Kapitel. 
Schuldverhältnisse überhaupt. 
Erster Titel. 
Bau der Schuldverhältnisse. 
§ 173. Geschichtliche Entwicklung des deutschen Schuld 
rechts 
1. Alteres deutsches Recht (1). Ursprünglicher Zustand (2). 
Fortbildung im deutschen Mittelalter (3). Umbildung im Stadt 
recht (3). Hindernisse der vollen Ausgestaltung auf nationaler 
Grundlage (4) 
II. Entwicklung seit der Rezeption (4). Sieg des römischen 
Obligationenrechtes (4). Fortwirken des germanischen Rechts (5). 
Der usus modernus und die grossen Gesetzbücher (5). Einfluss des 
Handelsrechts (6). Sonstige Spezialgesetzgebung (6). Der germanische 
Einschlag im gemeinen Schuldrecht des B.G.B. (6) 
III. Heutiges Recht (6). Reichs- und Landesrecht (7). Aufgabe 
des „deutschen Privatrechts“ 
§ 174 
Schuld und Haftung 
1. Alteres deutsches Recht (8). Die Unterscheidung von Schuld 
und Haftung überhaupt und im germanischen Recht insbesondere (8) 
1. Schuld (9). Der Begriff der Schuld (9). Seine Zweiseitigkeit; 
Schuldner- und Gläubigerschuld (10). Leistensollen und Bekommen 
sollen als Schuldinhalt (11). Das Sollen als Rechtsverhältnis (11). 
Im rechtlichen Sollen erschöpft sich die Schuld (12). 2. Haftung (13). 
Begriff (13). Zugriffsmacht und Gebundensein für Schuld als 
Inhalt der Haftungsverhältnisse (13). Haftung kraft Unterwerfung 
unter Verbandsgewalt (13). Deliktische Haftung kraft Friedlosig 
keit (14). Selbständige Haftungsverhältnisse kraft rechtsgeschäft 
licher Haftungsübernahme (15). Differenzierung der Haftungs 
arten (16). a. Persönliche Haftung (16). Leibliche Verstrickung (16). 
Die Geiselschaft (17). Die Bürgschaft in Gestalt der Leibbürgschaft 
als ideelle Vergeiselung (17). Treugelübde (18). Bürgschaft für eigne 
und fremde Schuld (18). Gerichtliche Personalexekution (18). 
Schuldknechtschaft (19). Schuldhaft (19). b. Vermögenshaftung (20). 
Wesen (20). Rechtsgeschäftlicher Einsatz des Vermögens für 
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