Inhaltsverzeichnis.
(Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.)
Dritter Abschnitt.
Schuldrecht.
Erstes Kapitel.
Schuldverhältnisse überhaupt.
Erster Titel.
Bau der Schuldverhältnisse.
§ 173. Geschichtliche Entwicklung des deutschen Schuld
rechts
1. Alteres deutsches Recht (1). Ursprünglicher Zustand (2).
Fortbildung im deutschen Mittelalter (3). Umbildung im Stadt
recht (3). Hindernisse der vollen Ausgestaltung auf nationaler
Grundlage (4)
II. Entwicklung seit der Rezeption (4). Sieg des römischen
Obligationenrechtes (4). Fortwirken des germanischen Rechts (5).
Der usus modernus und die grossen Gesetzbücher (5). Einfluss des
Handelsrechts (6). Sonstige Spezialgesetzgebung (6). Der germanische
Einschlag im gemeinen Schuldrecht des B.G.B. (6)
III. Heutiges Recht (6). Reichs- und Landesrecht (7). Aufgabe
des „deutschen Privatrechts“
§ 174
Schuld und Haftung
1. Alteres deutsches Recht (8). Die Unterscheidung von Schuld
und Haftung überhaupt und im germanischen Recht insbesondere (8)
1. Schuld (9). Der Begriff der Schuld (9). Seine Zweiseitigkeit;
Schuldner- und Gläubigerschuld (10). Leistensollen und Bekommen
sollen als Schuldinhalt (11). Das Sollen als Rechtsverhältnis (11).
Im rechtlichen Sollen erschöpft sich die Schuld (12). 2. Haftung (13).
Begriff (13). Zugriffsmacht und Gebundensein für Schuld als
Inhalt der Haftungsverhältnisse (13). Haftung kraft Unterwerfung
unter Verbandsgewalt (13). Deliktische Haftung kraft Friedlosig
keit (14). Selbständige Haftungsverhältnisse kraft rechtsgeschäft
licher Haftungsübernahme (15). Differenzierung der Haftungs
arten (16). a. Persönliche Haftung (16). Leibliche Verstrickung (16).
Die Geiselschaft (17). Die Bürgschaft in Gestalt der Leibbürgschaft
als ideelle Vergeiselung (17). Treugelübde (18). Bürgschaft für eigne
und fremde Schuld (18). Gerichtliche Personalexekution (18).
Schuldknechtschaft (19). Schuldhaft (19). b. Vermögenshaftung (20).
Wesen (20). Rechtsgeschäftlicher Einsatz des Vermögens für
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