Full text: Deutsches Privatrecht (3)

494 Zweites Kapitel. Schuldverhältnisse aus Rechtsgeschäften. 
damit den Inhalt der Leistungspflicht des Verkäufers festzustellen 
Ist er mit der Erfüllung dieser Verpflichtung im Verzuge, so kann 
der Verkäufer entweder selbst die Bestimmung treffen oder gemäßs 
§ 326 B.G.B. Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern oder 
zurücktreten. Seine Bestimmung ist aber erst mafsgebend, wenn 
sie dem Käufer mitgeteilt und von diesem nicht während einer 
ihm gesetzten angemessenen Frist durch eine andere Bestimmung 
ersetzt ist 24 
IV. Kauf mit Eigentumsvorbehalt. Beim Fahrniskauf 
kann der Verkäufer sich vertragsmäfsig das Eigentum an der ver 
kauften Sache bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten 25 
Dann wirkt die Übergabe der Sache vor vollständiger Zahlung des 
Kaufpreises nur als bedingte Übereignung 26. Im Zweifel ist der 
Eigentumserwerb des Käufers aufschiebend bedingt 27. Während 
des Schwebens der Bedingung verbleibt daher das Eigentum dem 
Verkäufer 28 der Käufer aber erlangt an der Sache Besitz und 
24 H.G.B. § 375. Vgl. Oertmann, Arch. f. z. Pr. LXXXV 202 ff.; Fleck, 
Arch. f. b. R. XII 252 ff.; K. Lehmann, H.R. § 171 2b; Cosack, H.R. § 44. 
26 B.G.B. § 455. Oertmann zu § 455, Endemann § 160a 1 b 2, Dern 
burg § 171 III, Crome II 413, Enneccerus § 341. — Im röm. u. gem. R. 
war für das pactum reservati dominii nur bei Stundung des Kaufpreises, da 
sonst das Eigentum ohnehin erst mit der Preiszahlung überging, Raum. Es 
war aber auch bei Liegenschaftskauf möglich. Nach heutigem Recht kann 
beim Grundstückskauf nur entweder für den Käufer ein durch Preiszahlung 
bedingter persönlicher Anspruch auf Übereignung oder für den Verkäufer ein 
durch Nichtzahlung bedingter persönlicher Anspruch auf Rückübereignung 
begründet, der eine wie der andere Anspruch aber durch Vormerkung dinglich 
gesichert werden. Nach dem Preufs. E.E.G. § 26 wirkte der Eigentumsvorbehalt 
Das Schweiz. Z.G.B. 
beim Grundstückskauf als Bewilligung einer Hypothek. — 
§ 715 macht die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes auch beim Fahrnis 
kauf von der Eintragung in ein öffentliches Register abhängig und schliefst 
beim Viehhandel überhaupt jeden Eigentumsvorbehalt aus. 
26 Nicht der Kaufvertrag, sondern nur die Übereignung ist bedingt; R.Ger. 
7II Nr. 46. 
27 B.G.B. § 455. Es ist aber auch möglich, dafs dem Käufer das Eigen 
tum unter der auflösenden Bedingung der Nichtzahlung des Kaufpreises über 
tragen wird; Komm. der R.G.R. zu § 455 Bem. 4. In diesem Sinne konstruierte 
das Preufs. A.L.R. I, 11 § 266 ff. den Eigentumsvorbehalt. 
28 Er hat daher das Aussonderungsrecht im Konkurse des Käufers. Auch 
unterliegt die Sache der Pfändung durch seine Gläubiger. Pfändet er selbst. 
so verzichtet er damit auf den Eigentumsvorbehalt und führt den Eigentums 
erwerb des Käufers herbei; R.Ger. LXVI Nr. 83, LXXIX Nr. 56. Mittelbarer 
Besitzer ist er nicht; Thiesing, Arch. f. b. R. XX 240 ff.; a. M. R.Ger. LIV 
Nr. 101, LXIX Nr. 45, Komm. der R.G.R. Bem. 7.
	        
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