Vorwort.
VII
nicht unberührt lassen dürfen. Wenn aber alles, was uns wahre
frische Kraft verleihen soll, aus der unergründlichen Tiefe des
unsterblichen deutschen Volksgeistes geschöpft werden muss, so
wird auch in unserem Rechtsleben der Segen gesunder Fort
entwicklung davon abhängen, dafs sie den ureigenen Gedanken
gehalt unseres deutschen Rechts immer voller und reiner, immer
schöpferischer, immer jugendfreudiger entfaltet.
15. Oktober 1916.
Otto von Gierke.