Full text: Deutsches Privatrecht (3)

§ 181. Rechtsnachfolge in Schulden. 
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Schuldübernahmevertrage geschlossen werden. Erfolgt eine trans 
lative Schuldübernahme durch Vertrag zwischen Schuldner und 
Übernehmer, so ist im Zweifel anzunehmen, dass eine Erfüllungs 
übernahme zugrunde liegt ’3. Auch mit einer kumulativen Schuld 
übernahme kann sich eine Erfüllungsübernahme verflechten. 
1. Das Schuldverhältnis zwischen dem Schuldner 
und dem Übernehmer bestimmt sich nach dem Vertragsinhalte. 
Regelmäfsig geht das Versprechen des Übernehmers dahin, den 
Schuldner auf irgend eine Weise zu befreien"4. Er erfüllt daher 
seine Verpflichtung nicht nur durch Erfüllung oder sonstige Tilgung 
der Schuld, sondern auch durch befreiende Schuldübernahme. So 
mit wird eine selbständige Erfüllungsübernahme durch Schuld 
übernahmevertrag mit dem Gläubiger erledigt. Die einem Schuld 
übernahmevertrage mit dem Schuldner zugrunde liegende Er 
füllungsübernahme ist erledigt, sobald die Schuldübernahme durch 
Genehmigung des Gläubigers wirksam wird75. 
Kommt aber eine 
Befreiung des Schuldners durch Schuldübernahme nicht zustande, 
so mufs ihn der Übernehmer durch Befriedigung des Gläubigers 
befreien. Demgemäfs ist im Falle der Schuldübernahme durch 
Schuldnervertrag, solange die Genehmigung des Gläubigers nicht 
erteilt oder sobald sie verweigert ist, der Übernehmer im Zweifel 
aus Erfüllungsübernahme dem Schuldner gegenüber verpflichtet. 
den Gläubiger rechtzeitig zu befriedigen76. Durch blofse Schuld 
mitübernahme wird, da sie den Schuldner nicht befreit, die Ver 
pflichtung aus Erfüllungsübernahme nicht erfüllt. Verbindet sich 
daher mit der kumulativen Schuldübernahme durch Schuldner 
vertrag eine Erfüllungsübernahme, so bleibt trotz Genehmigung 
73 So nach B.G.B. § 4153. Aber nur im Zweifel! Man darf daher nicht 
mit Landsberg § 112 Z. 3 die Schuldübernahme lediglich als Durchführung 
einer Erfüllungsübernahme betrachten. Dem Schweiz. O.R. a. 177 freilich liegt 
diese Auffassung zugrunde. 
*4 Verspricht er nur, für die Nichtinanspruchnahme des Schuldners ein 
zustehen, so liegt keine Erfüllungsübernahme vor. 
75 Im Falle des § 416 hat der Übernehmer ein Recht darauf, dass der 
Schuldner durch die erforderliche gehörige Mitteilung an den Gläubiger zum 
Zustandekommen der Schuldübernahme mitwirke, ihn auch von der erfolgten 
Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung benachrichtige (Abs. 3). Im Falle 
des § 415 braucht er kein Recht auf Mitteilung, da er selbst mitteilen kann; 
den Anspruch auf Benachrichtigung hat er nach Treu und Glauben auch hier, 
76 B.G.B. § 415° (auch im Falle des § 416 anwendbar). Solange die Wirk 
samkeit der Schuldübernahme in der Schwebe ist, wird diese Verpflichtung 
nur insoweit aktuell, als die Schuld vor Beendigung des Schwebezustandes 
fällig ist oder wird, und kommt mit der Genehmigung wieder in Wegfall.
	        
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