Full text: Deutsches Privatrecht (3)

Inhaltsverzeichnis. 
XVII 
Seite 
die Hinterlegung begründeten Aufbewahrungsverhältnisses 
(156). 
Kein privatrechtlicher Verwahrungsvertrag (156). Aber analoges 
Schuldverhältnis des öffentlichen Rechts (156). Verpflichtung der 
Hinterlegungsstelle gegenüber dem hinterlegenden Schuldner (157). 
Rechtsverhältnis zwischen der Hinterlegungsstelle und dem 
Gläubiger (157). Wegfall des Rücknahmerechts des Schuldners (157). 
Erlöschen des Gläubigerrechts durch Verschweigung und Wieder 
aufleben des Rücknahmerechts (157). Geltendmachung der An 
sprüche gegen den Staat (158). Das öffentlichrechtliche Verhältnis 
tritt in den Dienst des Privatrechts (158). Der Kreis der hinter 
legungsfähigen Sachen (158). a. Ist die geschuldete Sache hinter 
legungsfähig, so kann unmittelbar durch ihre Hinterlegung die 
Erfüllung ersetzt werden (159). Voraussetzungen des Rechtes zur 
Hinterlegung (159). Rechtmässigkeit (159). Ordnungsmäfsigkeit (159). 
Wirkung (159). Vorläufiger Erfüllungsersatz, solange das Rück 
nahmerecht des Schuldners besteht (159). Wegfall der Erfüllungs 
wirkung durch Rücknahme (160). Endgültiger Erfüllungsersatz, 
sobald das Rücknahmerecht des Schuldners ausgeschlossen ist (160). 
b. Ist die geschuldete Sache nicht hinterlegungsfähig, so bedarf 
es der Vorbereitung der Hinterlegung durch Umsatz in Geld (161). 
Verkaufsrecht des Schuldners (161). Form des Selbsthilfeverkaufs 
(161). Wirkung (162). Keine Umwandlung in Geldschuld (162). 
Durchaus abweichende Natur des beim Handelskaufe dem Ver 
käufer im Falle des Annahmeverzuges des Käufers gestatteten 
handelsrechtlichen Selbsthilfeverkaufs (162). Die Hinterlegung des 
Erlöses und ihre Wirkungen (163) 
3. Aufrechnung (163). Ihr Begriff (163). Aufrechnungsvertrag 
(163). Sein Wesen (164). Einseitige Aufrechnung (164). Geschicht 
liche Entwicklung (164). Vollzug durch Willenserklärung (164). 
Das Aufrechnungsrecht (165). Eigenartiges Gestaltungsrecht, das 
eine Zugriffsmacht einschliefst (165). Gewährung durch Rechts 
satz (165). Vertragsmässige Erweiterung oder Einschränkung (165). 
Voraussetzungen (166). Gleichartigkeit der geschuldeten Leistungen 
(166). Erfülibarkeit der eignen, Fälligkeit der fremden Schuld (166). 
Einfluss der Ortsverschiedenheit (166). Ungleichheit des Umfanges 
der Forderungen (167). Rechtsbeständigkeit beider Forderungen 
(167). Behaftung mit Einreden (167). Aufrechnungsrecht nur des 
Schuldners und des Ablösungsberechtigten (167). Nur mit eigner 
Forderung (167). Erfordernis der Verfügungsmacht (167). Nur 
mit Forderung gegen den Gläubiger (168). Jedoch Schutz gegen 
den Verlust einer begründeten Aussicht auf Aufrechnung durch 
Gläubigerwechsel (168). Forderungen, denen gegenüber die Auf 
rechnung unzulässig ist (169). Forderungen aus vorsätzlicher un 
erlaubter Handlung (169). Unpfändbare Forderungen (169). Ein 
schränkungen des Aufrechnungsverbots zugunsten der Beitrags 
forderungen von Hilfsverbänden (169). Im Beamtenrecht (170). Im 
Gesinderecht (170). Aufrechnungsverbot gegenüber vinkulierten 
(Die eingeklammerten Zahlen bedenten die Seitenzahlen.) 
Binding, Handbuch. II. 3. III: Gierke, Deutsches Privatrecht. III. 
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