Inhaltsverzeichnis.
Haftung bis zur Grenze der höheren Gewalt (127). Gefahrtragung
des Schuldners während seines Verzuges (127). Haftung für un
verschuldetes Unvermögen bei der Gattungsschuld (127). Mängel
haftung (128). Folgen der Gefahrtragung durch den Gläubiger (128).
Gefahrtragung bei Gläubigerverzug (128). Gefahrverschiebungen zu
Lasten des Gläubigers bei Kauf, Werkvertrag, Dienstvertrag (128).
Erweiterte Haftung des Gläubigers durch Zufall im Falle seines
Einstehens für die Leistungsgefahr des Schuldners (128). Alteres
deutsches Recht (128). Reste in neueren Gesetzbüchern (128).
Grundsätzliche Ablehnung im B.G.B. (129). Abweichungen (129)
V. Unmöglichwerden der Leistung (129). Gleichstellung des
nachträglichen Eintretens objektiver und subjektiver Unmöglich
keit (129). Die unmögliche Leistung wird nicht mehr geschaldet (130).
Ob und inwieweit das Schuldverhältnis mit verändertem Inhalt
fortbesteht, entscheidet sich danach, ob ein Teil und welcher den
die Unmöglichkeit verursachenden Umstand entweder wegen Ver
schuldens oder wegen Haftung für Zufall zu vertreten hat (130).
Rechtsfolgen, wenn der Schuldner den Umstand nicht zu vertreten
hat (130). Wenn bei einem gegenseitigen Vertrage weder er noch
der Gläubiger den Umstand zu vertreten hat (130). Wenn der
Gläubiger den Umstand zu vertreten hat (130). Wenn der Schuldner
den Umstand zu vertreten hat (131). Insbesondere bei gegenseitigen
Verträgen (131). Durch Nichteinhaltung der Leistungszeit wird die
Leistung an sich nicht unmöglich (132). Ausnahmen wegen Be
schaffenheit der Leistung (132). Unmöglichmachung durch Er
klärung des Gläubigers (132). Mittels Fristsetzung nach rechts
kräftiger Verurteilung (132). Fristsetzung nach Eintritt des Ver
zuges bei gegenseitigen Verträgen (133). Sofortige Erklärung bei
Fixgeschäften (133).
Nicht
VI. Verzug (133). 1. Schuldnerverzug (133). Eintritt (134).
rechtzeitige Leistung und Verantwortlichkeit des Schuldners für
ihr Unterbleiben (134). Verschuldeter und unverschuldeter Ver
zug (134). Fälligkeit und Mahnung (135). Dies interpellat pro
homine (135). Wirkungen des Schuldnerverzuges (136). Erweiterung
der Schuld (136). Verzugsbussen im alten deutschen Recht (136).
Schadens- und Strafgedinge (136). Gesetzlicher Anspruch auf
Ersatz des Verzugsschadens (136). Verzugszinsen (137). Steigerung
der Haftung des Schuldners für Misserfolg (137). Verlust des
Rechtes auf Erfüllung (138). Beendigung des Verzuges (138)
2. Gläubigerverzug (139). Nichtannahme der Leistung (139).
Verschulden nicht erforderlich (139). Leistungsbereitschaft des
Schuldners (139). Angebot (140). Real- und Verbalangebot (140).
Verzug ohne Angebot (140). Verzug durch Nichtangebot einer
Gegenleistung (140). Vorherige Ankündigung der Leistung durch
den Schuldner (141). Wirkungen (141). Abschwächung der Ver
pflichtungen des Schuldners (141). Recht des Schuldners, sich
von der Verpflichtung zur Herausgabe einer Sache in anderer
(Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.)
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