214
Paragraph
Fristen:
593
zur Avisirung rücksichtlich der Anweisungen
594
des Einspruches wider die Anweisungen
zur Erhebung
der Bereinigung einer Verlassenschaft
zur Anbegehrung
608
Franken hundert nicht übersteigt
deren Werth
620
der Ladung zur Arrestbestätigung
für die Auswirkung eines Verbotes wegen schuldiger Be648 ¬
standzinse
Früchte:
475
Pfändung
482 u. ff.
Einsammlung derselben während der Gantzeit
490
Frist zur Vergantung
471
Fütterung für die Viehwaare von der Pfändung befreit
G.
Gant, Gantverfahren, siehe Vergantung.
Gantsteigerung, siehe Steigerung.
Gebetbücher von der Pfändung befreit
471
465
Geld, Pfändung
ist so weit nöthig auszuliefern
478
Geldforderungen, siehe Forderungen.
Geltstag.
Begr
550
551
Arten
552
freiwillige
553
gerichtliche
Verfahr
554
Einvernahme des Schuldners über seine Vermögensverhältnisse ¬
und Versuch der Verständigung mit den Gläubigern
555
Ediktalladung an den abwesenden Schuldner und vor556 ¬
läufige Sicherheitsmaßregeln
557
Wirkung der Eingabe des Geltstagsbegehrens
Verhängung und Veröffentlichung
558
559
Frist der Bekanntmachung und Bereinigung
Bestellung des Massaverwalters
560
5n
Entschuldigungsgründe desselben
561
Verzeichniß und Schatzung der Vermögensgegenstände
562
Bildung der Masse
563
Unterstützungspflicht zu Gunsten der Familie des Geltstagers ¬
563
ad massam Ziehung und Vindikation
564 u. 570
Rechtsstreitigkeiten:
a. wenn die Masse gegen dritte Ansprüche erhebt:
sind den Gläubigern mitzutheilen
565
566
diese entscheiden über die Aufnahme des Prozesses
567
Regeln für die Führung desselben
b. bei Forderungen an die Masse:
Einstellung des Prozesses und Prüfung und Be568 ¬
urtheilung bei der Anweisung.
c. bei Vindikationen
570
Ausschreibung der Versteigerung
569