Volltext : Gaupp, Ernst Theodor: Ueber die Zukunft des deutschen Rechts

Von  dem  canonischen  Rechte  können  wir  hier  im  weiteren
Verfolge  absehen.  Dasselbe  läßt  sich  nämlich  seinem  Inhalte
nach  in  die  zwei  Bestandtheile,  Kirchenrecht  und  bürgerliches
Recht  im  weitesten  Sinne  des  Wortes  zerlegen.  So  weit
es  lediglich  Kirchenrecht  ist,  scheidet  es  hier  von  selbst  aus;
als  bürgerliches  Recht  aber  erscheint  es  in  seiner  Wurzel
nicht  mehr  als  etwas  Eigenthümliches,  sondern  ist  selbst
ganz  bestimmt  entweder  römisches  oder  germanisches  Recht,
oder  aus  der  Verschmelzung  von  beiden  hervorgegangen,
stellt  sich  also  dann  nicht  als  etwas  Besonderes  neben  die
übrigen  Rechtselemente  in  Deutschland  hin,  sondern  geht
vollkommen  in  denselben  auf.
:
Aber  was  heißt  eigentlich  Reception  eines  fremden  Rechts?
Wer  irgend  eine  Vorstellung  hat  von  den  tausend  unsichtbaren ¬
  Fäden,  durch  welche  das  Recht  mit  der  Sitte  und
Sprache,  mit  dem  geheimsten,  unbewußt  wirkenden  Nationalgefühle, ¬
  mit  dem  Familien-  und  gesellschaftlichen  Leben  überhaupt, ¬
  ja  mit  der  gesammten  Weltanschauung  auf  das  innigste ¬
  verwebt  ist,  der  wird  auch  nicht  anstehen,  eine  solche
Reception  für  eines  der  am  weitesten  hin  wirkenden  Ereignisse ¬
  in  der  geschichtlichen  Entwickelung  eines  Volkes  zu  halten. ¬
  Aber  nur  um  so  nothwendiger  scheint  es,  diesen  Begriff ¬
  etwas  genauer  zu  zergliedern,  und  sicher  kann  eine
nähere  Erörterung  dieses  Gegenstandes  auch  heute  noch
nicht  für  überflüssig  erachtet  werden.  Um  eine  solche  unternehmen ¬
  zu  können,  ist  es  jedoch  nöthig,  den  Pfad  der  Untersuchung ¬
  vorher  noch  bestimmter  abzugrenzen  und  den  Standpunct
  zur  Uebersicht  des  Ganzen  näher  zu  bezeichnen.
H  3.  Rechtsinstitute  und  Rechtsregeln.
Jedes  positive,  geschichtlich  vorhandene  bürgerliche  Recht
besteht  seinem  Inhalte  nach  aus  zwei  Theilen,  aus  Rechts¬
            
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