Full text: Fuchs, Wilhelm: ¬Die Rechtsvermuthung der ehelichen Vaterschaft nach römischem und neuerem Rechte

Vorwort. 
Die vorliegende Schrift, die ich vor mehr als drei Jahren 
vollendete und nun, nachdem ich sie einer neuerlichen Prüfung 
unterworfen, vielfach verändert, der Oeffentlichkeit übergebe, 
entsprang der Ueberzeugung, dass die herrschende Lehre von 
der Rechtsvermuthung der ebelichen Vaterschaft einerseits 
mit dem gegenwärtigen Stande der Naturwissenschaft nicht 
im Einklang stehe und andererseits zahlreiche Lücken auf 
weise, Lücken, welche die positive Gesetzgebung gelassen 
hat und welche von Theorie und Praxis bis heute nicht aus 
gefüllt worden sind. 
Diesen Mängeln der herrschenden Lehre gegenüber ergab 
sich für mich eine zweifache Aufgabe. Vorerst waren die 
Lücken in der Gesetzgebung und der bisher geltenden Lehre 
zu zeigen und soweit es bei den dürftigen theoretischen Vor 
arbeiten möglich war, auszufüllen; sodann musste die Lehre 
von der Rechtsvermuthung der ehelichen Vaterschaft mit dem 
heutigen Stande der ärztlichen Wissenschaft in Ueberein 
stimmung gebracht werden. 
Der zweite Theil meiner Aufgabe bedingte eine genaue 
Darstellung der Resultate, zu denen die Naturwissenschaft 
bezüglich der hier behandelten Materie gelangt. Eine ein 
gehende Besprechung derselben hielt ich umsomehr für an 
gezeigt, als sie bisher in der Theorie nahezu gar keine, in 
der Praxis nur theilweise Beachtung gefunden haben.
	        
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