Abkürzungen.
Der „Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich,
1. Lesung“, ist schlechthin als Entwurf (Entw.) bezeichnet. Die Motive sind nach
Band — I. II. III. IV. V. — und Seite — mit arabischer Ziffer — citirt.
Die Lehr- und Handbücher für römisches bezw. deutsches und preußisches
Privatrecht von Windscheid und Brinz bezw. Stobbe und Dernbur
Förster=Eccius sind blos mit dem Namen der Verfasser citirt. Ebenso die
Schrift von Thon: Rechtsnorm und subjektives Recht (1878), Schloßmann:
Der Vertrag (1876).
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